Die vorliegende, 8-seitige Umfrage vom 13. September 1822 steht im Vorfeld der 1824 in Württemberg eingeführten Leichenschauordnung, die den Weg zu einer Professionalisierung und Institutionalisierung des Leichenschauwesens ebnete. Zur „Sicherstellung des Lebens der Scheintoten“ zeigt das Dokument einen Fragenkatalog, der ermitteln soll, wie im Oberamt Schorndorf mit Leichnamen umgegangen werde, wer etwa als Leichenbesorger fungiere, der die Leichen für die Bestattung vorbereite, oder ob es Bedenken gegen eine allgemeine Einführung einer obligatorischen förmlichen Totenschau gebe. Greifbar wird die tiefsitzende zeitgenössische Angst vor dem Scheintod, die Angst, lebendig begraben zu werden. Zur damaligen Zeit konnte bei komatösen Zuständen der Tod nicht in jedem Fall einwandfrei festgestellt werden. So sei etwa grundlegend, dass „vom Zeitpunkt des scheinbaren Lebensstillstands an bis zur Beerdigung“ nichts geschehe, „wodurch einem Scheintodten die zu Erhaltung des Lebens nöthige äußere Wärme entzogen oder die Bewegung der Glieder und das Athmen erschwert oder gar unmöglich gemacht“ werde.
Hinweis: Erstveröffentlichung in „Schorndorf aktuell“ vom 13. September 2018.

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haraldwinkel (26. Juni 2020). Aufgestöbert. Fundstück des Tages aus dem Stadtarchiv Schorndorf: Maßnahmen gegen die Bestattung von Scheintoten (1822). OSTALBum. Abgerufen am 13. September 2026 von https://doi.org/10.58079/sl3w
