Eine im Bestand der städtischen Sittenpolizei überlieferte Akte wirft ein anschauliches Schlaglicht auf das Thema Prostitution in Schwäbisch Gmünd zwischen 1879 und 1894. Der Inhalt besteht überwiegend aus Korrespondenz zwischen königlichem Oberamt, Stadtschultheißenamt und dem Leiter der städtischen Polizei, Inspektor Günter, dessen Berichten wiederum zahlreiche Beschwerden aus der Bevölkerung, anonyme Denunziationen, Verhörprotokolle und Strafbefehle beiliegen.

Weibliche Prostitution war im Kaiserreich grundsätzlich legal, jedoch gemäß § 361 StGB nur unter der Bedingung, dass die Frauen nicht gegen “polizeiliche Anordnungen” verstießen. Diese Vorschriften, die im Gesetz nicht näher ausgeführt wurden, konnten sich je nach Ort und Auslegung erheblich unterscheiden und beinhalteten häufig gravierende Eingriffe in die persönliche Lebensführung der Betroffenen. Einen Eindruck vermitteln die Stuttgarter Vorschriften, die der Leiter der Stuttgarter Stadtpolizei, Eugen Honold, 1879 dem Gmünder Stadtschultheiß Untersee auf dessen Wunsch in Kopie übermittelte: Die Frauen wurden demnach mit ihren persönlichen Daten (u.a. Vermögensverhältnisse) in Listen erfasst, mussten jede reisebedingte Abwesenheit der Polizei melden, durften nur in Wohnungen ziehen, die ihnen genehmigt wurden, in der Öffentlichkeit oder an Fenstern oder Türen kein aufreizendes Verhalten zeigen und mussten sich außerdem zweimal wöchentlich ärztlichen Untersuchungen unterziehen.

Viele der betroffenen Frauen wollten sich weder diesem Kontrollregime unterwerfen noch sich der mit einer Inskribierung als „öffentlicher Dirne“ verbundenen sozialen Stimatisierung aussetzen – sie prostituierten sich lieber unkontrolliert und illegal. Das stellte die Polizei vor ein schwer überwindbares Ermittlungsproblem: Sexuelle Handlungen, die in privaten Wohnungen stattfanden, ließen sich kaum überwachen oder nachweisen. Daher ging man vielerorts dazu über, relativ willkürlich Frauen, die sich zu ungewöhnlichen Zeiten auf der Straße aufhielten oder sich in der Wahrnehmung einzelner Polizisten auffällig verhielten, vorzuladen, zu verwarnen oder auch zu ärztlichen Untersuchungen zu zwingen. In Gmünd reagierte die Polizei dabei zum Teil auf Hinweise aus der Bevölkerung oder nahm Frauen ins Visier, die sich in bestimmten, als Anbahnungsorten verdächtigen Gaststätten aufhielten – in der Akte genannt werden die Gaststätten „Zum Einhorn“, „Zum Anker“, „Pfauen-Keller“ und „Zur Blauen Ente“.

Ausgangspunkt von Ermittlungen konnten Beschwerden Gmünder Bürger über nächtliche Ruhestörung oder auffälliges Verhalten verdächtiger Frauen in bestimmten Straßenzügen sein (als einschlägig galten u.a. der Weg vom Bahnhof zur Bocksgasse sowie das Umfeld der Strafanstalt Gotteszell). Ein anonymer Briefschreiber bezichtigte am 20. Juli 1886 die Elisabeth Kott, ihn als Freier mit einer Geschlechtskrankheit angesteckt zu haben. Kott wurde daraufhin polizeilich vorgeladen und musste sich einer ärztlichen Untersuchung unterziehen – die allerdings negativ ausfiel. Polizeiinspektor Günther erstattete dem Stadtschultheißen Untersee über den Vorgang Bericht.

Dieselbe Elisabeth Kott wurde im Februar 1887 mit zwei anderen Frauen, Amalie Arnold und Karoline Schlenker, zum Verhör vorgeladen, weil sie in der Nähe des Bahnhofs sowie auf dem Marktplatz Anbahnungsversuche unternommen haben sollten. In seinem Bericht an das Stadtschultheißenamt machte Polizeiinspektor Günter deutlich, dass die Vorladung vor allem den Zweck hatte, in Ermangelung konkreter Beweise eine abschreckende Wirkung gegen verdächtige Frauen zu erzielen: „Die Dirnen (und ihre Louis [= Zuhälter]) wähnen sich in frecher Sicherheit, weil es naturgemäß sehr schwer und selten ist, sie in flagranti zu ertappen oder auf sonst glaubwürdige Weise zu erfahren, ob im einzelnen Fall Unzucht getrieben worden ist.“ Die Verhörte Karoline Schlenker war zum Zeitpunkt des Verhörs mit 32 Vorstrafen aus dem Zeitraum 1879 bis 1886 aktenkundig; davon bezogen sich jedoch nur acht auf eigentliche Prostitutionsdelikte, die übrigen auf „groben Unfug“ (ein Fall), Ruhestörung (fünf Fälle) oder – die große Mehrheit – Verstöße gegen die Kontrollvorschriften für eingeschriebene Prostituierte (18 Fälle).

Bei vielen der in der Akte genannten Frauen scheint es nie zum tatsächlichen Nachweis illegaler Prostitution gekommen zu sein – was zum einen die Frage aufwirft, ob sie sich jemals wirklich prostituiert haben, zum anderen, welche Chance eine einmal als „verdächtig“ eingestufte Frau hatte, dieser Kategorisierung überhaupt wieder zu entkommen.
Zum Hintergrund aus medizinhistorischer Sicht: Ann-Kathrin Ender, Geschlechtskrankheiten und Prostitution – Bekämpfung und Aufklärung im Deutschen Kaiserreich am Beispiel Württemberg / Stuttgart. Diss., Ulm 2020 (online).
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niklaskonzen (6. September 2022). Betreff: „Unzüchtige Gebräuche, öffentliche Dirnen“. Ein Aktenfundstück aus dem Stadtarchiv Schwäbisch Gmünd. OSTALBum. Abgerufen am 14. Februar 2026 von https://doi.org/10.58079/sl9a

Lebendige Gmünder Geschichte – wie immer hoch spannende Forschungserträge aus dem Stadtarchiv!