Ein neuer Blogeintrag von Klaus Graf befasst sich mit der Frage, seit wann die Ratsherren der Reichsstadt Schwäbisch Gmünd den Rosenkranz offen in Ratssitzungen trugen und welche Hintergründe dieser Praxis zu Grunde liegen.
Der Gmünder Ratskonsulent Johann Eustachius Jeger (1653-1729) schrieb in seiner Rechtssammlung „Periphrasia compendiosa“ (1707) zum Thema Rosenkranz, unter der Herrschaft Kaiser Karls V. habe der damalige Gmünder Bürgermeister Johann Rauchbein verkünden lassen, „wer ein rechtschaffener cathollischer Christ seye, solle seinen Rosenkrantz offentlich und ungescheuchter tragen, wie auch hernach beschen; und dahero bey einem ehrsamben rath concludiert worden, dass ein jeder Raths- und Gerichtsherr, so offt er in Rath gehen werden, seinen Rosencranz offentlich tragen, und biß zu Ende des Raths und Gerichts in der Handt behalten solle“ (Stadtarchiv Schwäbisch Gmünd, C1 Nr. 16 S. 21; Zitat ab Z. 18). Für den in der Quelle erwähnten Zeitraum fehlen jedoch zeitgenössische Belege. Vgl. Pascal Kolb, Policeyrecht in der Reichsstadt Schwäbisch Gmünd (2003), S. 111.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Jennifer Adami (27. April 2023). Von Rosenkränzen in Ratssitzungen. OSTALBum. Abgerufen am 13. Januar 2025 von https://doi.org/10.58079/sl9r