Von Jannik Staudenmaier, Stadtarchiv Schwäbisch Gmünd
„Die Gemeinden sind verpflichtet, die für die für die Rindviehzucht […] erforderlichen Farren zu halten […].”[1] – mit dieser hoheitlichen Anordnung vom 16. Juni 1882, dem „Gesetz, betreffend der Farrenhaltung“, wurde in Württemberg die Tradition der Haltung männlicher Zuchtrinder, den „Farren“, erstmals als kommunale Pflichtaufgabe festgeschrieben. Sie hatte für Kommunen und Landwirte gleichermaßen hohen Stellenwert, galt sie doch – in zeitgenössischen Worten – als „Grundlage der Rindviehzucht und ihres Fortschrittes.”[2]
Die Tradition der Haltung von Farren für Zuchtzwecke war in meisten Kommunen freilich schon älter, so auch in den ehemals selbständigen Gemeinden Ober- und Unterbettringen.[3] Grundsätzlich gab es zwei Systeme der Farrenhaltung: 1. „Die Haltung der Farren in eigener Verwaltung (Regiesystem)“, oder 2. die Fütterung und Pflege durch einen „vertragsmäßig aufgestellten Farrenhalter (Pflegesystem)“. In Ober- und Unterbettringen bestritt man lange den zweiten Weg, also die Beauftragung von Landwirten mit der Haltung der im Eigentum der Gemeinde stehenden Farren.[4] Dabei musste sich der turnusmäßig auf 6 Jahre beauftragte Farrenhalter unter anderem verpflichten, „die ihm anvertrauten Tiere gut zu füttern und ebenso zu warten und zu pflegen, nicht roh zu behandeln und ohne vorgängige Erlaubnis des Bürgermeisters weder zur Weide zu treiben, noch zur Arbeit zu verwenden.”[5]
Der Übergang zur Regiefarrenhaltung war indessen immer wieder Thema. Grund waren andauernde schlechte Ergebnisse bei den regelmäßig stattfinden sogenannten „Farrenschauen“ und „Körungen”.[6] Dort wurden einerseits die Haltungsbedingungen, andererseits die Eignung der Farren als Zuchttiere überprüft. Entscheidend für ein gutes Ergebnis waren nicht nur die richtige Pflege und Fütterung, sondern die auch genaue Registerführung über Paarungen und Abstammungsverhältnisse.[7] 1924 hatte man hierfür bei der Staatlichen Bezirks-Rindviehschau noch einen Staatspreis erhalten.[8] Auskunft über die Verschlechterung der Verhältnisse gibt ein Rundschreiben der Zentralstelle für Landwirtschaft aus dem Jahr 1926, wo der Ankauf und die Vermischung verschiedenartiger Rinderrassen für die schlechten Zuchtergebnisse verantwortlich gemacht werden.[9] Die Entscheidung für den Bau eines Regiefarrenstalls fiel in Bettringen jedoch erst im Jahr 1943, als den anhaltenden Missständen nach allgemeiner Ansicht nicht mehr anders beizukommen war.[10] Die Kriegs- und unmittelbare Nachkriegszeit verhinderte aber die zeitnahe Umsetzung, sodass die lange gesuchte Abhilfe erst im Jahr 1952 in Form des alten Stall- und Scheunengebäudes der Witwe Berta Abele an der Heubacher Straße gefunden werden konnte.[11] Schon bald danach wurde die Gemeinde bei den Bezirks-Rindviehschauen wieder mit diversen Prämierungen ausgezeichnet.[12]
Die Aufgabe des Stalls der Witwe Abele erfolgte erst, als die Stadt Schwäbisch Gmünd im Zuge der Eingemeindung Bettrings im Jahr 1959 die Errichtung eines gemeinsamen Regiefarrenstalls versprach.[13] Inzwischen hatten jedoch im Landwirtschaftssektor neue Zuchtmethoden Einsatz gefunden, die sich als deutlich effektiver als die herkömmliche Vatertierhaltung erwiesen. Am 29. Dezember 1972 wurde die klassische Farrenhaltung in Bettringen durch Einführung der künstlichen Besamung endgültig
abgelöst.[14]
[1] Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom 27. Juni 1882, Nr. 19. Später entscheidend ergänzt durch ein Abänderungsgesetz vom 24. Mai 1897 (Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom 12. Juni 1897, Nr. 10).
[2] Rundschreiben der Zentralstelle für die Landwirtschaft vom 19. November 1926, in: Akte zur „Farrenhaltung“, Stadtarchiv Schwäbisch Gmünd Best. B02.02 Ordner Nr. 579.
[3] Entsprechende Nachweise finden sich immer wieder in den historischen Gemeinderechnungen.
[4] Vgl. Entscheidung des Versicherungsamts Gmünd vom 09.05.1935 in der Streitsache über die Krankenversicherungspflicht des Farrenwärters Josef Friedel aus
Unterbettringen, in: Akte zur „Farrenhaltung“, Stadtarchiv Schwäbisch Gmünd
Best. B02.02 Ordner Nr. 579.
[5] Farrenhaltungsvertrag von Farrenwärter Josef Friedel aus Oberbettringen vom 09. Februar 1939, in: Akte zur „Farrenhaltung”, Stadtarchiv Schwäbisch Gmünd Best. B02.02 Ordner Nr. 579.
[6] Vgl. Gemeinderatsbeschluss vom 19.05.1943 zur Errichtung eines Regiefarrenstalls.
[7] Vgl. hierzu die Akte „Farrenschau und Körung“, Stadtarchiv Schwäbisch Gmünd Best.
B02.02 Ordner Nr. 579.
[8] Vgl. Preisurkunde zur Staatlichen Bezirks-Rindviehschau 1924, in: Akte
„Bezirksrindviehschauen“, Stadtarchiv Schwäbisch Gmünd Best. B02.02 Ordner Nr.
579.
[9] Vgl. Rundschreiben der Zentralstelle für die Landwirtschaft vom 19. November 1926,
in: Akte zur „Farrenhaltung“, Stadtarchiv Schwäbisch Gmünd Best. B02.02 Ordner
Nr. 579.
[10] Vgl. Gemeinderatsbeschluss vom 19.05.1943 zur Errichtung eines Regiefarrenstalls.
[11] Vgl. Mietvertrag vom 06. Juni 1952, in: Akte zur „Farrenhaltung“, Stadtarchiv
Schwäbisch Gmünd Best. B02.02 Ordner Nr. 579.
[12] Vgl. Akte „Bezirksrindviehschauen“, Stadtarchiv Schwäbisch Gmünd Best. B02.02 Ordner Nr. 579.
[13] Vgl. § 12 Nr. 1 des Eingemeindungsvertrags von Bettringen.
[14] Maurer, Bruno: Die Nachkriegszeit: Bettringen vom 1945 bis zur Eingemeindung nach Schwäbisch Gmünd im Jahr 1959, bearbeitet von Klaus Jürgen Hermann, in:
Bettringen. Ein Heimatbuch, Schwäbisch Gmünd 1999, S. 164.
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jannikstaudenmaier (25. August 2023). Rindviehzucht als kommunale Pflichtaufgabe? Die Praxis der Farrenhaltung am Beispiel der Gemeinde Bettringen. OSTALBum. Abgerufen am 7. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/sla5