Im Auftrag des Magistrats der Stadt Schorndorf fand im Juni 1732 eine Grenzbegehung der Schorndorfer Gemarkung und weiterer außerhalb gelegener Landstücke statt. Geleitet wurde sie von dem Notar Georg Christoph Rieckher, der Kraft herzoglichen Mandats hierzu in Württemberg befugt war. Solche in bestimmten zeitlichen Abständen wiederholten Grenzbesichtigungen und die aus diesen hervorgehenden notariell beurkundeten Grenzbeschreibungen dienten der Rechtssicherheit und sollten Grenzstreitigkeiten vorbeugen. Mit Hilfe eines Landvermessers wurden von der Untersuchungskommission, zu der auch Abgesandte der benachbarten Anrainer gehörten, Grenzsteine lokalisiert und beschrieben sowie Entfernung und Winkel zu den benachbarten Grenzsteinen bestimmt. Die Ergebnisse wurden protokolliert, aber auch in farbigen Illustrationen festgehalten. Das abgebildete Blatt 29 etwa zeigt den ermittelten Grenzverlauf zwischen den Schorndorfer und den Schornbacher Wiesen. Die in aufwändig mit Goldprägung verziertes Leder gebundene Grenzbeschreibung zählt 99 Blatt, davon 36 farbige Abbildungen, sowie zwei Karten.
Hinweis: Erstveröffentlichung in „Schorndorf aktuell“ vom 15. März 2018.
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haraldwinkel (24. Juli 2020). Aufgestöbert. Fundstück des Tages aus dem Stadtarchiv Schorndorf: Illustrierte Grenzbeschreibung von Schorndorf (1732). OSTALBum. Abgerufen am 13. Januar 2025 von https://doi.org/10.58079/sl4n