Von Philipp Hänisch | Universität Stuttgart
Vor dem Hintergrund, dass in den Morgenstunden des 20. April 1945 die Übergabe der Stadt Schwäbisch Gmünd an die Amerikaner erfolgte, verwundert obiges Urteil.1 Es ist datiert auf den 20. April – tatsächlich erfolgte die Vollstreckung jedoch im Laufe der Nacht 19./20. April und zeigt eine der letzten Gräueltaten des NS-Regimes vor dem Kriegsende. Die müßige wie zynische Frage, ob die Erschießung unter dem Eindruck herannahender Amerikaner „nötig“ gewesen wäre, wird in diesem Fall sogar ergänzt von Zweifeln über die Rechtmäßigkeit in Anbetracht der Wirren in den letzten Kriegstagen geltenden Rechtslage. Der Fall beschäftigte nach dem Krieg noch das Landgericht Ellwangen und macht sichtbar, wie abhängig Schuld und Verantwortung in den letzten Kriegstagen von verschiedenen Sichtweisen sein können.
Wer waren diese beiden erschossenen Männer? Heinrich Probst, geb. am 7. Dezember 1907, besuchte die Mittelschule und absolvierte danach eine Lehre als Schlosser, nach der er jedoch arbeitslos blieb. Von 1925–29 war er Mitglied der SA, bei einer Saalschlacht wurde er jedoch durch Messerstiche so schwer verletzt, dass eine lang andauernde, schwere Krankheit folgte, an die ihn auch spätere immer wieder auftretende Nervenleiden erinnerten. Nach dem Austritt aus der SA wechselte er das Lager, indem er 1931 in die KPD eintrat, nach dem Ausschluss daraus dem „Kampfbund gegen den Faschismus“. Später wegen Betätigung in einer verbotenen Organisation festgenommen, folgte ein erneuter Gefängnisaufenthalt. Wegen Nervenstörungen wurde er nicht zur Wehrmacht eingezogen.2
Über den zweiten Verurteilten, Robert Haidner, ist weniger bekannt. Er wurde am 19. März 1914 geboren und betätigte sich nach dem Besuch der Volksschule als landwirtschaftlicher Arbeiter. Nach Heirat und Tod seiner ersten Frau war er in zweiter Ehe mit einer Witwe verheiratet, die drei Kinder in die Ehe miteinbrachte. Sein politischer Weg ist im Vergleich zu Probst nicht vorhanden: Er war in keiner Partei, nie politisch aktiv. 1938 wurde er eingezogen zur Wehrmacht, wo er in Frankreich und Russland kämpfte bevor er 1943 schwer verletzt wurde und am 13. April 1945 aus der Wehrmacht als untauglich entlassen wurde.3
Die beiden Männer verband der Zufall einer Begegnung: Robert Haidner fährt am 13. April 1945 mit seinem Fahrrad nach Stuttgart zur Heeresentlassungsstelle und nach Bruch des Transportmittels auf dem Rückweg per LKW. Auf dessen Pritsche trifft er den bereits angetrunkenen Heinrich Probst, gemeinsam trinken sie in einem Gasthof weit über den Durst. In Schwäbisch Gmünd wieder angekommen tun sie sich vor einem Haus auf der Straße mit Aussagen wie „Hitler verrecke“ oder „Es lebe Oberst Stauffenberg“ hervor.4 Ein 50jähriger Lagerführer denunziert die beiden bei der Polizei.
Die Behörden reagierten unmittelbar: Die beiden wurden festgenommen, und am 18. April dem Amtsgericht Schwäbisch Gmünd vorführt. Es folgte die Einweisung in das Amtsgerichtsgefängnis, die Verurteilung durch ein Standgericht, das eigentlich auch in den letzten Tagen des Krieges notwendig gewesen wäre, kam nicht zustande.5 Wer den Befehl zur Tötung der beiden gab, lässt sich nicht mehr genau beantworten. Im späteren Prozess schoben sich Kampfkommandant Max Hössle und Kreisleiter Hermann Oppenländer gegenseitig die Schuld zu. Das Gericht war jedoch der Überzeugung, die Entscheidung sei gemeinsam getroffen worden.6 Beide wurden 1947/48 rechtskräftig zur je 12 Jahren Gefängnis verurteilt.7
Sicher ist aber, dass um 15 Uhr des 19. April 1945, während schon die Geschütze der Amerikaner in der Stadt zu hören waren, Hössle den telefonischen Befehl an die Polizei gab, Probst und Haidner zu erschießen. Die Worte sollen damals gewesen sein: „Hier Kampfkommandant Hössle, die beiden Kommunisten Probst und Haidner sind sofort zu erschießen. Die Amerikaner stehen vor den Toren der Stadt.“8
Über die Vorgänge auf der andere Seite der Leitung erinnerte sich später, im Jahre 1988, die Sekretärin des Polizeirates Albert Piron, Traudl Schütte, wie folgt:
Auf jeden Fall kam ein Anruf bei der Polizeiwache – Haidner und Probst wurden eingeliefert, weil sie „Hitler verrecke“ usw. gerufen haben: „Die werden standgerichtlich verurteilt!“ Wachtmeister Ruisinger hat das Telefongespräch entgegengenommen und hat es dann Herrn Polizeileutnant Elser mitgeteilt. Es herrschte großer Aufruhr: „Was macht man da, und was macht man nicht?“ Ich entsinne mich noch, wie Piron zu Elser gesagt hat: „Am besten, lasst doch die Leute laufen und schießt hintendrein, aber ohne, dass man sie trifft. Lasst sie laufen, führt sie ins Schießtal – und weg damit!“
Traudl Schütte, in: Zeitzeugen berichten… Schwäbisch Gmünd – Erinnerungen an die Zeit von 1930 bis 1945, hg. v. Stadtarchiv Schwäbisch Gmünd, Schwäbisch Gmünd 1989, S. 253.
Um 21 Uhr erging an die Polizeibeamten Rooß und Bläsi der Befehl zur Exekution. Nachdem sie die zwei in eine Waldbucht unter dem Buch geführt hatten, einer der beiden jedoch erklärt hatte, er wissen nicht warum er verhaftet worden war, kamen ihnen Zweifel und sie führten sie zurück zur Wache. Erst auf den zweiten, noch nachdrücklicheren Befehl kamen sie dem Auftrag nach und erschossen die zwei entweder am 19. April kurz vor Mitternacht oder in den ersten Stunden des 20. April.
Fragen werfen die Vorgänge auf der Wache durchaus auch heute noch auf: Warum konnte es so kommen, obwohl nicht wenigstens ein Standgericht getagt hatte? Nach der Verordnung über die Errichtung von Standgerichten vom 15. Februar 1945 wäre wenigstens ein bestimmtes, wenn auch nicht im heutigen Sinne rechtsstaatliches Verfahren vorgeschrieben gewesen. Fragen werfen auch die Rolle und der Charakter des Polizeirates Albert Piron auf, der zwar gegenüber dem Ausführenden Elser nicht weisungsbefugt war. Ob er sich aber wirklich in dem Sinne für die zwei unzurechnungsfähigen und unrechtmäßigt „Verurteilten“ eingesetzt hat, wie es seine Sekretärin Schütte im Jahre 1988 lange nach dem Urteil erinnert, stellt der folgende Text in Abrede. Polizeileutnant Willi Pohl, der sich gegen die Durchführung der Exekution stark gemacht haben will und dabei nicht auf Unterstützung durch Piron gestoßen sein soll, erinnert sich in einem sehr zeitnahen Bericht vom 5. Mai 1945 hieran und wird deutlich (den dreiseitigen Bericht von Willi Pohl finden Sie hier als PDF zum Download).
Für Pohl steht fest, dass er das Leben von Probst und Haidner hätte retten können, wenn Polizeirat Piron die Sache nicht hätte aussitzen und damit verschleppen wollte. Auch die Ausführungen des Franz Czisch, Ehemann von Probsts Schwester Käthe Czisch und späterer Oberbürgermeister von Schwäbisch Gmünd, über den Morgen des 20. April werfen kein gutes Licht auf die Person Albert Piron:
Der Vorwurf, die Angehörigen unnötig belastet zu haben durch Verschweigen der Tat, wird im Winter 1947 auch Teil der Anklageschrift gegen Piron und gegen andere Angeklagten. Neben Piron stehen die ausführenden Polizeikräften sowie Hössle und Oppenländer (siehe oben) vor Gericht. Von diesem Vorwurf wird Piron freigesprochen.9 Teil der Anklage war damals nicht, ob Piron sich schuldig gemacht hat, indem er eine Hilfestellung gegenüber Probst und Haidner unterlassen oder sogar behindert hat (wie das Willi Pohl darstellt). Das folgende Dokument zeugt aber, dass Piron bereits am Morgen des 20. April vom Tod gewusst hat. Warum er es den Angehörigen verschwieg, muss unbeantwortet bleiben.
Die Rolle von Albert Piron in und für Schwäbisch Gmünd wird zusätzlich zu diesem Fall noch ergänzt von den Vorgängen rund um die Übergabe der Stadt an die Amerikaner. Dies kann hier nicht im Einzelnen betrachtet werden. Aber schon die Verstrickungen in eine brutale wie nutzlose Erschießung in den letzten Stunden des Krieges zeigen sehr nachdrücklich, wie schwer es auch 75 Jahre nach dem Kriegsende bleibt, zwischen Verdienst und Verschulden zu unterscheiden.
Quellen und Literatur
- Stadtarchiv Schwäbisch Gmünd, Bestand C02 Bü 3 und Bü 10.
- Katharina Czisch, in: Zeitzeugen berichten… Schwäbisch Gmünd – Erinnerungen an die Zeit von 1930 bis 1945, hg. v. Stadtarchiv Schwäbisch Gmünd, Schwäbisch Gmünd 1989, S. 35-105.
- Lämmle, Ernst: Schwäbisch Gmünd in der NS-Zeit. Wirtschaftliche und soziale Entwicklung während des Zweiten Weltkrieges. Das Kriegsende 1945. In: einhorn-Jahrbuch 1981. S. 126. – 174.
- Merkle, Franz: Das mühsame Leben des Heinrich Probst, in: einhorn Jahrbuch Schwäbisch Gmünd 40 (2013), S. 299-302.
- Merkle, Franz/Czisch, Reinhart: „Es lebe die Freiheit“ – das kurze Leben des Robert Haidner, in: einhorn Jahrbuch Schwäbisch Gmünd 40 (2013), S. 294-298.
- Rüter, Christiaan/de Mildt, Dick (Hgg.): Justiz und NS-Verbrechen. Sammlung (west-)deutscher Strafurteile wegen nationalsozialistischer Tötungsverbrechen, 1945-2012, Amsterdam/München 1968-2012, hier: Band 2: Verfahren Nr. 035-073 (1947-1948), S. 75-102.
- Traudl Schütte, in: Zeitzeugen berichten… Schwäbisch Gmünd – Erinnerungen an die Zeit von 1930 bis 1945, hg. v. Stadtarchiv Schwäbisch Gmünd, Schwäbisch Gmünd 1989, S. 238-257.
Anmerkungen
- Das Zitat aus der Überschrift nach Katharina Czisch über die Leiche ihres Bruders Heinrich Probst. Zitiert nach Katharina Czisch, in: Zeitzeugen berichten… Schwäbisch Gmünd – Erinnerungen an die Zeit von 1930 bis 1945, hg. v. Stadtarchiv Schwäbisch Gmünd, Schwäbisch Gmünd 1989, S. 84. [↩]
- Franz Merkle: Das mühsame Leben des Heinrich Probst, in: einhorn Jahrbuch Schwäbisch Gmünd 40 (2013), S. 299 f. [↩]
- Merkle, Franz/Czisch, Reinhart: „Es lebe die Freiheit“ – das kurze Leben des Robert Haidner, in: einhorn Jahrbuch Schwäbisch Gmünd 40 (2013), S. 295. [↩]
- Rüter, Christiaan/de Mildt, Dick (Hgg.): Justiz und NS-Verbrechen. Sammlung (west-)deutscher Strafurteile wegen nationalsozialistischer Tötungsverbrechen, 1945-2012, Amsterdam/München 1968-2012, hier: Band 2: Verfahren Nr. 035-073 (1947-1948), S. 78 (im Folgenden zitiert mit: Rüter, Christiaan/de Mildt, Dick). [↩]
- Details bei Lämmle, Ernst: Schwäbisch Gmünd in der NS-Zeit. Wirtschaftliche und soziale Entwicklung während des Zweiten Weltkrieges. Das Kriegsende 1945. In: einhorn-Jahrbuch 1981. S. 171 (im Folgenden angeben mit: Lämmle). [↩]
- Rüter, Christiaan/de Mildt, Dick, S. 80. [↩]
- Rüter, Christiaan/de Mildt, Dick, S. 77. [↩]
- Zitiert nach Lämmle, S. 171. [↩]
- Gerichtsurteil S. 87 [↩]
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
David Schnur (2. September 2020). „Er war so grausam zugerichtet, von vielen Kugeln hinterrücks getroffen, der Kopf zertrümmert…“ – Die Erschießung des Heinrich Probst und Robert Haidner in den letzten Stunden des Krieges. OSTALBum. Abgerufen am 10. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/sl5f
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