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„Homosexualität ist sicherer als die Pille“ – Die HIS (Homosexuellen Initiative Schwäbisch Gmünd) und ihr Kampf um Anerkennung

Von Arnd Kolb / Geschichtswerkstatt “Einhorn sucht Regenbogen

Der Stonewall-Aufstand 1969 und die Überarbeitung des § 175 bei der Strafrechtsreform im selben Jahr gelten als Auslöser der Schwulenbewegung in Deutschland. Ihr lautstarker Kampf um Anerkennung und eine tolerante Gesellschaft war ein radikaler Bruch mit der bisherigen Lebensweise vieler Homosexueller, die aus Angst vor Ausgrenzung und Stigmata möglichst unauffällig lebten. Die Schwulenbewegung wollte diese als Ohnmacht empfundene Situation überwinden und das ewige Versteckspiel beenden. Im Zuge dessen kam es in den 1970ern und 1980ern zur Gründung von zahlreichen queeren Vereinigungen, nicht zuletzt in Schwäbisch Gmünd.

Stuttgart, 1975: Eine kleine Gruppe Gleichgesinnter demonstriert auf dem Schlossplatz für Akzeptanz und Toleranz. Es ist die erste Schwulendemo in der Landeshauptstadt. Ihr Auftreten sorgt bei vielen Stuttgartern für Kopfschütteln und Unverständnis. Vorbeilaufende Passanten und Passantinnen gehen die Demonstrierenden verbal und körperlich an. Für Joschi Moser, damals als 17-jähriger vor Ort, war das Geschehen einer der Auslöser, zusammen mit seinen Mitstreitern, die „Homosexuellen Initiative Schwäbisch Gmünd“ (HIS) zu gründen. 

                „Meine Motivation war, dass ich ein Problem hatte, wenn mich Menschen wegen meiner sexuellen Orientierung komisch anschauten. Ich kann Ungerechtigkeiten einfach nicht ausstehen. Und dann noch die Erlebnisse bei der Demo. Die Leute haben vor uns ausgespuckt. ‚Ihr gehört alle ins Arbeitshaus‘, haben sie geschrien.“
Joschi Moser

Die 1970er und 1980er waren eine Zeit der homosexuellen Emanzipationsbewegung, in der zahlreiche Gruppen für mehr Freiheit, Gleichberechtigung und Sichtbarkeit eintraten. Ausgangspunkt war das Jahr 1969: Der Stonewall-Aufstand und die Überarbeitung des § 175 beförderten die Bildung diverser Zusammenschlüsse zuerst im studentischen Milieu der Universitäts- und Großstädte. Erst allmählich wandelte sich die Schwulenbewegung zu einer weniger ideologielastigen Bürgerrechtsbewegung, deren Attraktivität nun kleinere Städte und ländliche Regionen erreichte.

Anschreiben an die Schwulen-Zeitschrift „Du&Ich“, April 1982 (Archiv der Aids-Hilfe Schwäbisch Gmünd)

In der ersten Hälfte der 1980er Jahre wurde die Ostalb davon erfasst. In Schwäbisch Gmünd gründeten im März 1982 Roland Lämmle, genannt Jimmy, Jürgen Dannwolf und Joschi Moser die HIS, 25 Kilometer weiter östlich konstituierte sich fast gleichzeitig die „Homosexuellen Initiative Aalen“ (HIA) und in Schorndorf „die Scharm“, die schwule Aktion Rems-Murr. Ihnen gemeinsam war der Kampf für eine endgültige Abschaffung des „Schwulenparagrafen“ § 175. Dafür organisierten sie Demonstrationen, starteten Flugblattaktionen oder arbeiten aktiv in der alternativen Monatszeitung „gegenDruck“, in der Themen behandelt wurden, die im Kreis der etablierten Presse keinen Niederschlag fanden. Über die politische Arbeit hinaus war es den Gruppen wichtig, Vernetzungs- und Informationsarbeit zu leisten und auch die Freizeit miteinander zu verbringen. Homosexuelle aus Stadt- und Land sollten so aus ihrer Isolation herausgeholt werden, sich emanzipieren und Gleichgesinnte treffen. Das Wichtigste aber war, Präsenz zu zeigen: gemeinsam und allein, unverstellt und ungeschminkt.

                „Für mich war es nicht nachvollziehbar, dass manche Angst hatten, ihr Schwulsein zu zeigen. Ich hatte keine Angst. Wir wollten uns nichts mehr verbieten lassen, während andere noch im Schrank lebten.“
Joschi Moser

Dazu passend hatte die HIS-Leitung auffällige Aluminiumkoffer mit Regenbogenfahnen und provokanten Aufklebern organisiert: „Homosexualität ist sicherer als die Pille“. Regelmäßig traf man sich in der Brauereigaststätte Kübele, deren Wirte ebenfalls homosexuell waren, um weitere Aktionen zu besprechen.

„Homosexualität ist sicherer als die Pille“ –  Aufkleber auf den Aluminiumkoffer der HIS (Archiv der AIDS-Hilfe Schwäbisch Gmünd)

Die Aktionen der Homosexuellen Initiative stießen auf große Resonanz. Der „Rosa Stammtisch“ oder der „HIS – Elterntreff“ und Freizeitaktivitäten, wie gemeinsame Grillabende oder Sit-in-Partys im Stadtgarten, wurden gut besucht. Nach und nach entwickelte sich die Gruppe zudem zu einer Anlaufstelle für „Coming-outs“ und versuchte, z.B. durch ihre Mitarbeit in der „Schwulen Aktion Südwest“ (SAS), auch überregional Akzente zu setzen. Allerdings erhielt die Initiative nie großen Zuspruch aus der Stadtgesellschaft selbst. Eine Einladung zu einem Austausch mit dem damaligen Oberbürgermeister Norbert Schoch etwa, wurde von diesem zurückgewiesen:

„Sehr geehrte Herren!

Ihr Schreiben habe ich erhalten. Ich bin der Auffassung, dass Sie Ihre Ziele auch alleine und ohne ein persönliches Gespräch mit mir verfolgen können.

                Hochachtungsvoll
Schoch”

Zu ihrem Höhepunkt hatte die HIS Mitgliederzahlen im zweistelligen Bereich. Die Größe führte dazu, dass die Zusammensetzung der Gruppe immer heterogener wurde und Spannungen entstanden, an denen die Gruppe schließlich zerbrach. Es zeigte sich, dass die Basis des „Schwulseins“ nicht stark genug war, um differierende politische Orientierungen oder unterschiedliche Ansichten zur Arbeit und Ausrichtung der Initiative auszugleichen, sodass sich die HIS im Juni 1985 auflöste.

                „Das Ganze war sehr polarisierend zwischen den konservativen Schwulen und denen, die radikale Forderungen hatten.
Joschi Moser

Die Homosexuellen Initiative Schwäbisch Gmünd war nur eine relativ kurze Zeitspanne von rund drei Jahren beschieden. Allerdings war ihr Auftreten in der Stauferstadt wichtig, da nun zum ersten Mal schwules Leben sichtbar wurde und die Betroffenen selbst Einblick in ihr gleichgeschlechtliches Leben und Lieben gaben. Sie legten damit den Grundstein für den Abbau von Diskriminierungen in der Gesellschaft.

Literaturverzeichnis

Bruns, Manfred (2016): Die Schwulenbewegung in Deutschland, Von § 175 über die neuen Schwulengruppen zur Bürgerrechtsbewegung. In: Lesben- und Schwulenverband, https://www.lsvd.de/de/ct/935-Die-Schwulenbewegung-in-Deutschland, letzter Zugriff: 20.07.2023.

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Von der Wehrmacht ins Emsland-KZ: Wie § 175 einen schwulen Gmünder aus der Konformität ins Elend riss

              

      

„Muß immer griffbereit sein“ – die Nottestamentsmappe der historischen Gemeinde Degenfeld

Von Jannik Staudenmaier, Stadtarchiv Schwäbisch Gmünd

Aus dem Archiv der ehemals selbständigen Gemeinde Degenfeld ist ein kurioses Fundstück überliefert: eine sogenannte „Nottestamentsmappe“ aus den 1930er-Jahren (Signatur des Stadtarchivs: B02.03 DS 1). Dabei handelt es sich um eine für Bürgermeister konzipierte Sammlung mit allen für die kurzfristige Ausstellung eines Testamentes notwendigen Materialien. Denn, wie einem beiliegenden Merkblatt zu entnehmen ist: „Der Bürgermeister muß zu jeder Stunde in der Lage sein, ein Nottestament zu errichten, ebenso sein Stellvertreter.“1

Das Nottestament erfordert eine schnelle Reaktion: die Frontseite der Nottestamentsmappe mit zentralen Handlungsanweisungen

Die zentrale Rechtsgrundlage des Nottestaments war und ist, damals wie heute, der Paragraph 2249 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Die Spezialnorm stellte das Gesetz über die Errichtung von Testamenten und Erbverträgen von 1938 dar, welches wohl Anlass zur Beschaffung der vorliegenden Mappe gegeben hat. Auch heute noch sind Nottestamente nur dann möglich, wenn der Zustand des Erblassers Grund zur Annahme gibt, dass die Errichtung eines Testaments vor dem Notar nicht mehr rechtzeitig vor dem vermeintlichen Todesfall möglich ist. Für den Fall, dass der Tod dann doch nicht eintritt, sind die Nottestamente auf nur 3 Monate Gültigkeit begrenzt.

Der Verfahrensablauf hat sich bis heute kaum verändert. Aus dem der Nottestamentsmappe beiliegenden Merkblatt lassen sich alle damaligen zu beachtenden Notwendigkeiten und relevanten Gesetzesparagraphen in kürzester Zeit nachvollziehen. Dies war im Ernstfall von großer Wichtigkeit, denn, „bei großer Dringlichkeit muß ruhig, sicher und rasch gehandelt […] werden.“ Grundsätzlich hatte der Bürgermeister über die Todesbesorgnis selbst zu urteilen. Wurde er gerufen, so hatte er „sofort die Nottestamentsmappe und das Gemeindesiegel zur Hand“ zu nehmen. Daher war es obligatorisch, dass die „Mappe mit dem Inhalt […] immer griffbereit“ war.2 Der Inhalt setzt sich folgendermaßen zusammen: 1. Materialien zur Besiegelung (Oblaten und Siegelblättchen), 2. Testamentsumschläge und -formulare, 3. Merkblätter und Kommentare, sowie 4. Schreibmaterialien.

Vor der Testamentserrichtung hatte der Bürgermeister zunächst zwei Zeugen zu bestellen, die nicht mit ihm selbst oder dem Erblasser verwandt oder verschwägert sein durften. Der letzte Wille konnte anschließend in schriftlicher (durch Abgabe einer Schrift) oder mündlicher Form geäußert werden. Je nach Sachverhalt konnten sich gewisse Besonderheiten ergeben, beispielsweise die Hinzuziehung eines Dolmetschers, wenn der Erblasser der deutschen Sprache nicht mächtig war. Jener musste am Ende stets die folgende Eidesformel sprechen: „Ich schwöre bei Gott, dem Allmächtigenden und Allwissenden, daß ich treu und gewissenhaft übertragen habe.”3

War das Testament errichtet, so hatte der Bürgermeister das Testament vor den Augen der Zeugen mit dem Amtssiegel zu verschließen und schnellstmöglich in die Obhut eines Notars zu bringen. Zur Besiegelung musste der Bürgermeister zunächst das sogenannte Siegelblättchen auf einer entsprechen Oblate (wohl aus einer Art Weizenstärke) platzieren. Anschließend wurde das Gemeindesiegel durch Aufdrücken des Siegelstempels förmlich abgedruckt.

Alles Notwendige ist unmittelbar greifbar: Materialien zur Verschließung und Besiegelung (Umschläge, Oblaten und Siegelplättchen), das mitzubringende Amtssiegel und ein einfach gehaltenes Merkblatt

Die vorliegende Mappe zeigt damit zeittypische Rechts- und Verwaltungspraxis anschaulich auf, oder macht sie, wie man auch sagen könnte, buchstäblich greifbar.


  1. Merkblatt zum Nottestament bei lebensgefährlicher Erkrankung. Bearbeitet von Bezirksnotar Groß unter Hinzuziehung von Senatspräsident Hörner, W. Kohlhammer Verlag Stuttgart. []
  2. Ebd. []
  3. Ebd. []

»Kreis der Freunde« – Ein heimliches Netzwerk schwuler Männer in Ostwürttemberg in den 1920er Jahren

Von Arnd Kolb / Geschichtswerkstatt “Einhorn sucht Regenbogen

„Suchen Sie Anschluss an Gleichgesinnte der Art Platos?“ Die Einladungskarte zum „Kreis der Freunde“ ist Teil einer ausführlichen Gerichtsakte, die Einblick in die Lebenswelt homosexueller Männer jenseits der urbanen Zentren in den 1920er Jahren ermöglicht. Netzwerk- und Emanzipationsstrategien kommen so zum Vorschein, aber auch Verfolgungsdruck und staatliche Repression.

Einladungskarte zum Gmünder „Kreis der Freunde“ (Staatsarchiv Ludwigsburg, Best. F 263 I St 50)

Schwäbisch Gmünd, 6. Februar 1925. Auf dem württembergischen Polizeiamt sitzt der Lithograf August Jäger beim Verhör. Der schmächtige 24-jährige wird des Verstoßes gegen den § 175 beschuldigt. Zwei Tage zuvor wurden drei Männer in Heidenheim „auf frischer Tat“ im Bett erwischt. Ihnen wird „Unzucht mit Personen männlichen Geschlechts“ vorgeworfen. Die Beschreibungen in den Akten lassen nichts unerwähnt: wer mit wem und vor allem in welcher Position. Die kleinen Details sind wichtig. Nur wenn „beischlafähnliche Handlungen“ nachweisbar sind, droht den Inhaftierten eine Verurteilung. Als einer der Haupttäter gilt Leonard Junginger, 29-jähriger Kaufmann der Maschinenfabrik Voith. Bei ihm wird in den weiteren Ermittlungen Zeitschriften, mit homoerotischen Bildern, sowie persönliche Schriftstücke gefunden. Darunter ein Brief:

                „Dieser Brief ist von August Jäger, Lithograph in Schwäbisch Gmünd, Vordere Schmiedgasse. Ich habe zu ihm keine solche Beziehungen. Soviel ich weiß, ist in Gmünd ein Kreis der Homosexuellen, ich habe keine Beziehungen zu ihnen, solche auch nicht zu Jäger.“

                Leonhard Junginger

Die Beamten schenken der Aussage wenig Beachtung. Vielmehr glauben sie, dass es „zwischen dem Junginger und dem Jäger ebenso zu unerlaubtem geschlechtlichem Verkehr“ kam. Umgehend wird ersucht, „in den Kreisen des Jägers gehörige Umschau zu halten“ und insbesondere bei notwendigen Durchsuchungen ein Hauptaugenmerk auf unsittliche Bildwerke und Korrespondenzen zu legen. Die Gmünder Polizei lässt keine Zeit verstreichen. „Auftragsgemäß“ wird August Jäger wegen Verdunkelungsgefahr um 6 Uhr abends im Geschäft seines Vaters festgenommen, auf die Polizeiwache gebracht und umgehend vernommen. Das Wort führt der 46-jährige Kriminalkommissar Johannes Krieg. Krieg geht sehr akribisch vor und lässt sich alles wiederholt erklären. Auch Tage später drängen seine Fragen auf den Beschuldigten ein, der insgesamt 14 Tage in Untersuchungshaft bleibt. Jäger verstrickt sich in Widersprüche, wankt, fällt aber nicht um:

                „Ich bestreite entscheiden, meinen Geschlechtstrieb je einmal in päderastischer Weise in den After usw. betätigt zu haben“

                August Jäger

Bild August Jägers (Staatsarchiv Ludwigsburg, Best. F 263 I St 50)

Seine Verteidigungsstrategie, die auch die anderen Angeklagten einsetzen, geht letztlich auf. Alle werden am 19. März 1925 vor dem Schöffengericht Ellwangen im „Strafverfahren wegen widernatürlicher Unzucht“ freigesprochen. In der Begründung des Urteils führte das Gericht dazu aus, dass gegenseitige Onanie nicht unter den § 175 fällt. Diesen Spielraum lässt die Gesetzgebung, wie sie bis zum 1. September 1935 Bestand hatte, zu. Erst die Nationalsozialisten erweitern den Tatbestand von beischlafähnlichen auf alle „unzüchtigen“ Handlungen. Sämtliche Handlungen, die nun in „wollüstiger Absicht“ stattfinden, darunter sind auch Berührungen oder Küsse zu verstehen, werden nun nach § 175a geahndet, der für „erschwerte Fälle“ Zuchthaus zwischen einem und zehn Jahren vorsieht.

Dem Verfolgungsdruck haben die Angeklagten standgehalten. Sie verließen als freie Männer den Gerichtssaal. Allerdings geht aus den Akten nicht hervor, ob ihr Umfeld nicht trotzdem den Stab über ihnen brach. Konnten Sie an ihre Arbeitsstellen zurückkehren? Wurden sie entlassen? Mussten sie mit gesellschaftlicher Ächtung leben? Gesichert ist, dass der jüngste Angeklagte, Oscar Ragg, auch später wegen Vergehen nach § 175 mit dem Gesetz in Konflikt kam. Im Nationalsozialismus bedeutete dies Inhaftierung im Konzentrationslager Dachau. Er starb 1943 im Alter von 35 Jahren im KZ Stutthof bei Danzig.

Das ist eine Seite der Medaille. Die andere: Die Unterlagen der Strafverfolgung, die bis heute im Staatsarchiv Ludwigsburg aufbewahrt werden, spiegeln nicht nur den staatlichen Repressionsdruck, sondern vermitteln auch die Perspektive der Betroffenen, die keine Opferperspektive ist. Für Schwäbisch Gmünd sind diese Akten ein Glücksfall, da es sich um eine Überlieferung handelt, die viele überraschende Informationen enthält. Sie zeigen auf, dass es auch abseits der Ballungszentren homosexuelle Emanzipationsstrategien gab, die Einsamkeit des ländlichen Raums zu überwinden. In Schwäbisch Gmünd war es der Zusammenschluss „Kreis der Freunde“, der sich regelmäßig freitagabends im Gasthof Stern in der Vorderen Schmiedgasse und sonntagnachmittags im Wachthaus bei Lorch zusammenfand. Einladungskarten dafür verteilten die Mitglieder an Freunde und andere Männer, bei denen eine homosexuelle Orientierung vermutet wurde.

Gasthof Stern, 1919, Stadtarchiv Schwäbisch Gmünd, Best. E05, Nr. 297.

Es ist anzunehmen, dass August Jäger ein enges Mitglied dieses Kreises war. In seinem Umfeld tauchen eine Reihe von Personen auf, deren Biografien über andere archivalischen Unterlagen des Stadtarchivs weiterverfolgt werden können. Sie lassen vermuten, dass der „Kreis der Freunde“ aus mindestens sechs Personen bestand. Unter diesen sticht besonders die Person des Julius („Uly“) Jetter hervor. Jetter, der zum Zeitpunkt der Verhaftung Jägers 27 Jahre alt war, scheint im Kreis eine besondere Stellung eingenommen zu haben. Aus den Ludwigsburger Archivakten lässt sich herauslesen, dass er der Schreiber der Einladungskarte zum Gmünder „Kreis der Freunde“ gewesen sein muss und auch den Kontakt zwischen Junginger und Jäger herstellte. Besonders spannend dabei ist, wie Jetter und Junginger sich kennenlernten. Beide waren Mitglied in der „Gemeinschaft der Eigenen“. Die „Gemeinschaft der Eigenen“ war ein homosexueller Verein mit Sitz in Berlin, der nicht nur eine Zeitschrift herausgab oder Kontakte zwischen seinen Mitgliedern vermittelte, sondern auch homosexuelle Männer über ihre Rechte informierte. Im Fall der erhobenen Anklage gegen Junginger, Jäger und Co. konnten sich die Beschuldigten so an diese Empfehlungen halten, um möglichst straffrei aus juristischen Verfahren herauszukommen. Das zeigen auch entsprechende Passagen aus den Verhörprotokollen der Polizei:

                „Wie aus der Zeitschrift ‚Die Freundschaft‘ hervorgeht, sind die Mitglieder sehr gut darüber orientiert, was der §175 R.St.G.B. unter Strafe stellt.“

                Müller, Kriminaloberwachtmeister

Warum Julius Jetter nicht ebenso wie die anderen angeklagt wurde, ist unklar. Es mag sein, dass dies auf eine „Kriegsinvalidität“ zurückzuführen war, wie sie von Junginger zu Protokoll gegeben wurde. Dieser und anderen Spuren muss noch nachgegangen werden, um weitere Aspekte queerer Geschichte im lokalen Kontext zu entdecken.

Quellen- und Literaturverzeichnis

Staatsarchiv Ludwigsburg, Best. F 263 I St 50 (Abbildungen mit freundlicher Genehmigung des StA Ludwigsburg)

Munier, Julia Noah (2021): Lebenswelten und Verfolgungsschicksale homosexueller Männer in Baden und Württemberg im 20. Jahrhundert. Stuttgart: Kohlhammer, S. 132.

Munier, Julia Noah (2018): Lebenswelten und Verfolgungsschicksale Homosexueller in Ulm vor und nach 1933. Zunehmende Kriminalisierung und Verfolgung. In: Die Verfolgung Homosexueller in der Region, Mitteilungen Heft 68, Hg . vom Dokumentationszentrum Oberer Kuhberg e.V. , Ulm a.d. Donau . H. 68, S. 3-4.; https://dzok-ulm.de/roheetop/2021/02/Mitt68-2.pdf

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Werkstattbericht: Restaurierung eines Dachbodenfundes zur Brauereiwirtschaft “Schlüssel” in Schwäbisch Gmünd

Von Jennifer Adami

Während Mitte des 19. Jahrhunderts noch über 20 Bierbrauereien und unzählige Wirtschaften in der Stadt Schwäbisch Gmünd ansässig waren, ist der Großteil davon heutzutage verschwunden. Durch einen Zufallsfund hat nun ein Relikt dieser Zeit seinen Weg ins Stadtarchiv Schwäbisch Gmünd gefunden.

Im Zuge einer Gebäudebegehung der Königsturmstraße 35 durch die untere Denkmalschutzbehörde wurde auf dem Dachboden des Gebäudes ein knapp 2cm dünnes Buch gefunden. Schnell konnte es als Ausgabenbuch der ehemaligen Brauereigaststätte „Schlüssel“ identifiziert werden, welches von 1908 bis 1916 geführt wurde. Die Brauereigaststätte selbst kann auf eine sehr viel längere Geschichte zurückblicken. Auf einer handschriftlichen Auflistung aller ortsansässigen Bierbrauer aus dem Jahr 1809 (Bestand A02.11, Bü. 69)  findet sich auch Johann Nothardt, einer der ehemaligen Schlüssel-Wirte, wieder. Die Brauerei war bis 1904 in der Rinderbachergasse 50 ansässig, bevor sie dank florierendem Geschäft in die Königsturmstraße 35, dem Fundort des Buches, umzog.

“Consignation der sämtlichen zur hiesigen Bierbauer Zunft-Lade gehörigen Glieder, sowohl hier auf der Stadt als auf dem Lande“, Neben Joh. Nothardt (letzter Name linke Spalte), tauchen auch andere bekannte Bierbrauer und Wirte der Stadt auf (Stadtarchiv Schwäbisch Gmünd, Bestand A02.11, Bü. 69).

Aufgrund des Fundortes lässt sich vermuten, dass das Buch die letzten 100 Jahre auf dem Dachboden lagerte und dementsprechend allen möglichen äußeren Umständen wie Klimaschwankungen oder Schmutz schonungslos ausgesetzt war. Der Zustand, in dem das Buch im Archiv abgegeben wurde, bestätigt dies. Neben den gewöhnlichen mechanischen Gebrauchsspuren an den Kanten des Buchdeckels, hat vor allem die Lagerungssituation auf dem Dachboden deutliche Spuren hinterlassen. Der gesamte Buchdeckel war stark oberflächenverschmutzt. Im sogenannten Buchblock, dem inneren, gehefteten Teil eines Buches, fand sich sehr viel Schmutz und Staub. Vor allem der Falzbereich war mit losen Verschmutzungen befallen.

Die Jahrzehnte lange unverpackte Lagerung auf dem Dachboden hat zudem zu einer Verformung des Buchdeckels geführt. Der Buchdeckel aus 4mm starkem Karton lässt sich nicht mehr komplett schließen, sodass das Buch immer einen Spalt offensteht.

Um das Buch wieder nutzungsfähig zu machen, wurden folgende Restaurierungsschritte eingeleitet.

Wie bei fast jeder Restaurierung wurde das Objekt zuerst gründlich trockengereinigt, d.h. ohne Einsatz von Wasser oder Lösungsmitteln. Als Reinigungswerkzeug fungiert dabei eine Bürste, mit der der gröbste Schmutz zuerst herausgefegt wird. Danach wird jedes Blatt einzeln mit einem Latexschwämmchen gereinigt. Die losen, innenliegenden Einzelblätter, die größtenteils aus Rechnungen bestehen, wurden ebenfalls gereinigt und durch Archivumschläge dem Buch beigelegt.

Nachzustand

Ausstellung Fantastische Tierwelten

Seit Mitte März 2023 ist im Heidenheimer Kunstmuseum die Sonderausstellung „FANTASTISCHE TIERWELTEN“ zu sehen. In ihrer ersten gemeinsamen Ausstellung widmen sich das Kunstmuseum und die Historischen Museen Heidenheim dem Tier. Vom Löwenmenschen, über chinesische Drachen bis hin zu aktuellen Gemälden, Skulpturen und Installationen: Die ausgestellten Werke zeugen nicht nur von der hohen Erfindungsgabe des Menschen. Sie gewähren zudem schlaglichtigartig Einblicke in künstlerische Strategien zur Darstellung menschlicher Befindlichkeiten.

Neben Werken von ausgewählten Künstlern sind verschiedene Werken aus den Sammlungen der Historischen Museen Heidenheim, dazu kommen zwei Exponate aus dem Heidenheimer Stadtarchiv: Neben dem Mergelstetter Wappen mit einem Fischmotiv werden drei Fragmente einer Schäferfahne aus dem 18. Jahrhundert gezeigt, von denen eines aus dem Stadtarchiv stammt.

Die Ausstellung ist im Kunstmuseum in der Marienstraße während der normalen Öffnungszeiten bis zum 16. Juli 2023 zu sehen; daneben gibt es ein umfangreiches Rahmenprogramm.

https://kunstmuseum-heidenheim.de/fantastische-tierwelten/

Von Rosenkränzen in Ratssitzungen

Ein neuer Blogeintrag von Klaus Graf befasst sich mit der Frage, seit wann die Ratsherren der Reichsstadt Schwäbisch Gmünd den Rosenkranz offen in Ratssitzungen trugen und welche Hintergründe dieser Praxis zu Grunde liegen.

Schwäbisch Gmünd, Bestand C01, Nr. 16, S. 21

Der Gmünder Ratskonsulent Johann Eustachius Jeger (1653-1729) schrieb in seiner Rechtssammlung „Periphrasia compendiosa“ (1707) zum Thema Rosenkranz, unter der Herrschaft Kaiser Karls V. habe der damalige Gmünder Bürgermeister Johann Rauchbein verkünden lassen, „wer ein rechtschaffener cathollischer Christ seye, solle seinen Rosenkrantz offentlich und ungescheuchter tragen, wie auch hernach beschen; und dahero bey einem ehrsamben rath concludiert worden, dass ein jeder Raths- und Gerichtsherr, so offt er in Rath gehen werden, seinen Rosencranz offentlich tragen, und biß zu Ende des Raths und Gerichts in der Handt behalten solle“ (Stadtarchiv Schwäbisch Gmünd, C1 Nr. 16 S. 21; Zitat ab Z. 18). Für den in der Quelle erwähnten Zeitraum fehlen jedoch zeitgenössische Belege. Vgl. Pascal Kolb, Policeyrecht in der Reichsstadt Schwäbisch Gmünd (2003), S. 111.

Als auf dem Gmünder Marktplatz noch Affen, Kamele und Bären gastierten

Der Zirkus, wie wir ihn heute kennen, entwickelte sich im Laufe des 19. Jahrhunderts. Zuerst durch feste Spielhäuser an einzelne Städte gebunden, revolutionierte eine Innovation aus Amerika ab 1900 die gesamte Zirkuswelt: das Zirkuszelt. Von nun an tourten die Zirkusdirektoren mitsamt ihrer Tiere, Akrobatinnen und Akrobaten, Clowns und Attraktionen als Wanderzirkus durch ganze Länder. Auch in den Beständen des Stadtarchivs Schwäbisch Gmünd finden sich Zeugnisse über diese damals wie heute beliebte Unterhaltungsform für die ganze Familie.

Die schwarz-weiß Abzüge gehören zum Bestand E12.05, einer kleinen photographischen Sammlung des Gynäkologen und Genealogen Dr. Walther Pfeilsticker. Wie genau die Fotos ins Archiv gekommen sind, lässt sich heute leider nicht mehr nachvollziehen. Da Dr. Pfeilsticker am Gmünder Parler-Gymnasium 1899 sein Abitur absolvierte und Mitglied der Kommission für geschichtliche Landeskunde in Baden-Württemberg war, besteht eine gewisse Verbindung zur Stadt, die den Weg der Abzüge ins Gmünder Stadtarchiv erklären könnte. Die Photographien lassen sich auf circa 1910 datieren.

Digitalisierung der ältesten Serie der Gmünder Meldekartei

Der älteste Teil der im Stadtarchiv Schwäbisch Gmünd verwahrten Einwohnermeldekartei wird in den kommenden Wochen digitalisiert. Es handelt sich um ca. 70.000 Karten, in denen diejenigen Bürgerinnen und Bürger Gmünds erfasst sind, die zwischen ca. 1880 und 1927 in der Stadt lebten. Dieser Bestand wird aufgrund des Projekts vorübergehend – voraussichtlich bis zum 30. November 2022 – nicht für die Nutzung zur Verfügung stehen; auf diesen Zeitraum bezügliche Anfragen zu Erbenermittlungen, Familien- und Personenforschung können daher leider nicht bearbeitet werden. Durch die Digitalisierung soll künftig der Zugriff auf die Meldekartei erleichtert werden, da sie momentan in einem der Außenmagazine des Archivs lagert. Eine Digitalisierung leistet zudem auch einen Beitrag zur langfristigen Erhaltung des häufig genutzten Bestandes, da künftig die Verwendung der Originale entfallen kann.

Meldekarte des Silberwaren-Fabrikanten Alfred Binder (1863-1934)

“Index Librorum Civitatum” – Verzeichnis der Stadtbücher des Mittelalters und der Frühen Neuzeit

Screenshot Startseite Online-Datenbank www.stadtbuecher.de

Das Index-Projekt „Index Librorum Civitatum“ weist in einer Online-Datenbank ortsübergreifend die Überlieferung an Stadtbüchern bis 1800 nach. Dazu werden Daten aus eigenen Erhebungen der Universität Halle-Wittenberg sowie aus Informationen Dritter, z.B. einzelne Archive, verwendet. Das Projekt wird als Langfristvorhaben seit 1. Februar 2016 von der Deutschen Forschungsgemeinschaft, kurz DFG, gefördert und ist an eine Seniorprofessur am Institut für Geschichte der Universität Halle-Wittenberg angesiedel.

Als Stadtbücher (libri civitatum) werden Kodizes bezeichnet, die seit dem 13. Jahrhundert bei städtischen Ämtern zu Verwaltungszwecken geführt wurden. Je nach Verwendungsdauer und Aufzeichnungsumfang entstanden starke Bände oder schmale Hefte. Als Beschreibstoffe begegnen Pergament, Papier und Wachs. Ziel des Projektes ist es, die Stadtbücher aller Bundesländer bis 2028 möglichst vollständig zu erfassen (vorbehaltlich der Mittelbewilligung). Darüber hinaus wurden in einem parallelen Forschungsprojekt auch die Stadtbücher jener Teile der historischen Länder bzw. Provinzen Schlesien, Brandenburg und Pommern, die heute zu Polen gehören, in die Datenbank aufgenommen.

Online-Datenbank von A wie Adorf bis Z wie Zwönitz

Die Stadtbücher werden nach dem Provenienzprinzip den Städten ihrer Entstehung zugeordnet. In der Online-Datenbank  sind sowohl vorhandene als auch verschollene Bücher aufgenommen. Die Datenbank beinhaltet zurzeit (Stand September 2022) rund 140.000 Stadtbücher. Davon sind ca. 129.000 aus Deutschland und ca. 10.600 aus Polen. Der Anteil mittelalterlicher Stadtbücher, also jener Bücher, die vor 1550 begonnen wurden, liegt bei ca. 4.200 Bänden. Bisher wurden zu 1.654 Städten Daten erhoben.

Die Stadtbücher wurden und werden dabei bei der Erfassung nach inhaltlichen Kriterien einer Kategorie zugeordnet:

1. Stadtbücher mit vermischtem Inhalt, 2. Kopiare, Register, 3. Statuten, Willküren, Ordnungen, Rezesse, 4. Bücher des Rates, 5. Bürgerbücher, Erbhuldigungen, 6. Gerichtsbücher, 7. Zinsregister, 8. Steuerbücher, 9. Zollregister, 10. Rechnungsbücher, 11. Sonstige Stadtbücher.

Derzeit (Stand September 2022) beinhaltet die Datenbank rund 500 Archive, Bibliotheken und andere Institutionen, die Stadtbücher verwahren. Dabei reicht das Spektrum von kleinen ehrenamtlich betreuten Stadtarchiven bis zu Landes- und Staatsarchiven. Zu den einzelnen Archiven und Bibliotheken findet man in der Datenbank weiterführende Informationen, die eine mögliche Kontaktaufnahme erleichtern sollen und einen Überblick über die dortigen Stadtbuchbestände geben.

Stadtbücher der Stadtarchive Aalen, Ellwangen und Heidenheim an der Brenz sind in der Online-Datenbank aufgenommen (Stand September 2022).

Screenshot Online-Datenbank www.stadtbuecher.de

Erreichbar ist die Online-Datenbank über den Link https://www.stadtbuecher.de/

Die Informationen, die diesem Text als Quelle dienen, sind abrufbar unter https://www.stadtbuecher.de/de/about/ und

https://www.geschichte.uni-halle.de/mitarbeiter/speer/speer/#anchor2996813