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Rindviehzucht als kommunale Pflichtaufgabe? Die Praxis der Farrenhaltung am Beispiel der Gemeinde Bettringen

Von Jannik Staudenmaier, Stadtarchiv Schwäbisch Gmünd

Preis-Urkunde für die Staatliche Bezirks-Rindviehschau 1924 (in: Akte “Bezirksrindviehschauen”, Stadtarchiv Schwäbisch Gmünd Best. B02.02 Ordner Nr. 579).

Die Gemeinden sind verpflichtet, die für die für die Rindviehzucht […] erforderlichen Farren zu halten […].”[1] – mit dieser hoheitlichen Anordnung vom 16. Juni 1882, dem „Gesetz, betreffend der Farrenhaltung“, wurde in Württemberg die Tradition der Haltung männlicher Zuchtrinder, den „Farren“, erstmals als kommunale Pflichtaufgabe festgeschrieben. Sie hatte für Kommunen und Landwirte gleichermaßen hohen Stellenwert, galt sie doch – in zeitgenössischen Worten – als „Grundlage der Rindviehzucht und ihres Fortschrittes.”[2]

Die Tradition der Haltung von Farren für Zuchtzwecke war in meisten Kommunen freilich schon älter, so auch in den ehemals selbständigen Gemeinden Ober- und Unterbettringen.[3] Grundsätzlich gab es zwei Systeme der Farrenhaltung: 1. „Die Haltung der Farren in eigener Verwaltung (Regiesystem)“, oder 2. die Fütterung und Pflege durch einen „vertragsmäßig aufgestellten Farrenhalter (Pflegesystem)“. In Ober- und Unterbettringen bestritt man lange den zweiten Weg, also die Beauftragung von Landwirten mit der Haltung der im Eigentum der Gemeinde stehenden Farren.[4] Dabei musste sich der turnusmäßig auf 6 Jahre beauftragte Farrenhalter unter anderem verpflichten, „die ihm anvertrauten Tiere gut zu füttern und ebenso zu warten und zu pflegen, nicht roh zu behandeln und ohne vorgängige Erlaubnis des Bürgermeisters weder zur Weide zu treiben, noch zur Arbeit zu verwenden.”[5]

Der Übergang zur Regiefarrenhaltung war indessen immer wieder Thema. Grund waren andauernde schlechte Ergebnisse bei den regelmäßig stattfinden sogenannten „Farrenschauen“ und „Körungen”.[6] Dort wurden einerseits die Haltungsbedingungen, andererseits die Eignung der Farren als Zuchttiere überprüft. Entscheidend für ein gutes Ergebnis waren nicht nur die richtige Pflege und Fütterung, sondern die auch genaue Registerführung über Paarungen und Abstammungsverhältnisse.[7] 1924 hatte man hierfür bei der Staatlichen Bezirks-Rindviehschau noch einen Staatspreis erhalten.[8] Auskunft über die Verschlechterung der Verhältnisse gibt ein Rundschreiben der Zentralstelle für Landwirtschaft aus dem Jahr 1926, wo der Ankauf und die Vermischung verschiedenartiger Rinderrassen für die schlechten Zuchtergebnisse verantwortlich gemacht werden.[9] Die Entscheidung für den Bau eines Regiefarrenstalls fiel in Bettringen jedoch erst im Jahr 1943, als den anhaltenden Missständen nach allgemeiner Ansicht nicht mehr anders beizukommen war.[10] Die Kriegs- und unmittelbare Nachkriegszeit verhinderte aber die zeitnahe Umsetzung, sodass die lange gesuchte Abhilfe erst im Jahr 1952 in Form des alten Stall- und Scheunengebäudes der Witwe Berta Abele an der Heubacher Straße gefunden werden konnte.[11] Schon bald danach wurde die Gemeinde bei den Bezirks-Rindviehschauen wieder mit diversen Prämierungen ausgezeichnet.[12]

Die Aufgabe des Stalls der Witwe Abele erfolgte erst, als die Stadt Schwäbisch Gmünd im Zuge der Eingemeindung Bettrings im Jahr 1959 die Errichtung eines gemeinsamen Regiefarrenstalls versprach.[13] Inzwischen hatten jedoch im Landwirtschaftssektor neue Zuchtmethoden Einsatz gefunden, die sich als deutlich effektiver als die herkömmliche Vatertierhaltung erwiesen. Am 29. Dezember 1972 wurde die klassische Farrenhaltung in Bettringen durch Einführung der künstlichen Besamung endgültig
abgelöst.[14]

 

 


[1] Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom 27. Juni 1882, Nr. 19. Später entscheidend ergänzt durch ein Abänderungsgesetz vom 24. Mai 1897 (Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom 12. Juni 1897, Nr. 10).

[2] Rundschreiben der Zentralstelle für die Landwirtschaft vom 19. November 1926, in: Akte zur „Farrenhaltung“, Stadtarchiv Schwäbisch Gmünd Best. B02.02 Ordner Nr. 579.

[3] Entsprechende Nachweise finden sich immer wieder in den historischen Gemeinderechnungen.

[4] Vgl. Entscheidung des Versicherungsamts Gmünd vom 09.05.1935 in der Streitsache über die Krankenversicherungspflicht des Farrenwärters Josef Friedel aus
Unterbettringen, in: Akte zur „Farrenhaltung“, Stadtarchiv Schwäbisch Gmünd
Best. B02.02 Ordner Nr. 579.

[5] Farrenhaltungsvertrag von Farrenwärter Josef Friedel aus Oberbettringen vom 09. Februar 1939, in: Akte zur „Farrenhaltung”, Stadtarchiv Schwäbisch Gmünd Best. B02.02 Ordner Nr. 579.

[6] Vgl. Gemeinderatsbeschluss vom 19.05.1943 zur Errichtung eines Regiefarrenstalls.

[7] Vgl. hierzu die Akte „Farrenschau und Körung“, Stadtarchiv Schwäbisch Gmünd Best.
B02.02 Ordner Nr. 579.

[8] Vgl. Preisurkunde zur Staatlichen Bezirks-Rindviehschau 1924, in: Akte
„Bezirksrindviehschauen“, Stadtarchiv Schwäbisch Gmünd Best. B02.02 Ordner Nr.
579.

[9] Vgl. Rundschreiben der Zentralstelle für die Landwirtschaft vom 19. November 1926,
in: Akte zur „Farrenhaltung“, Stadtarchiv Schwäbisch Gmünd Best. B02.02 Ordner
Nr. 579.

[10] Vgl. Gemeinderatsbeschluss vom 19.05.1943 zur Errichtung eines Regiefarrenstalls.

[11] Vgl. Mietvertrag vom 06. Juni 1952, in: Akte zur „Farrenhaltung“, Stadtarchiv
Schwäbisch Gmünd Best. B02.02 Ordner Nr. 579.

[12] Vgl. Akte „Bezirksrindviehschauen“, Stadtarchiv Schwäbisch Gmünd Best. B02.02 Ordner Nr. 579.

[13] Vgl. § 12 Nr. 1 des Eingemeindungsvertrags von Bettringen.

[14] Maurer, Bruno: Die Nachkriegszeit: Bettringen vom 1945 bis zur Eingemeindung nach Schwäbisch Gmünd im Jahr 1959, bearbeitet von Klaus Jürgen Hermann, in:
Bettringen. Ein Heimatbuch, Schwäbisch Gmünd 1999, S. 164.

„Homosexualität ist sicherer als die Pille“ – Die HIS (Homosexuellen Initiative Schwäbisch Gmünd) und ihr Kampf um Anerkennung

Von Arnd Kolb / Geschichtswerkstatt “Einhorn sucht Regenbogen

Der Stonewall-Aufstand 1969 und die Überarbeitung des § 175 bei der Strafrechtsreform im selben Jahr gelten als Auslöser der Schwulenbewegung in Deutschland. Ihr lautstarker Kampf um Anerkennung und eine tolerante Gesellschaft war ein radikaler Bruch mit der bisherigen Lebensweise vieler Homosexueller, die aus Angst vor Ausgrenzung und Stigmata möglichst unauffällig lebten. Die Schwulenbewegung wollte diese als Ohnmacht empfundene Situation überwinden und das ewige Versteckspiel beenden. Im Zuge dessen kam es in den 1970ern und 1980ern zur Gründung von zahlreichen queeren Vereinigungen, nicht zuletzt in Schwäbisch Gmünd.

Stuttgart, 1975: Eine kleine Gruppe Gleichgesinnter demonstriert auf dem Schlossplatz für Akzeptanz und Toleranz. Es ist die erste Schwulendemo in der Landeshauptstadt. Ihr Auftreten sorgt bei vielen Stuttgartern für Kopfschütteln und Unverständnis. Vorbeilaufende Passanten und Passantinnen gehen die Demonstrierenden verbal und körperlich an. Für Joschi Moser, damals als 17-jähriger vor Ort, war das Geschehen einer der Auslöser, zusammen mit seinen Mitstreitern, die „Homosexuellen Initiative Schwäbisch Gmünd“ (HIS) zu gründen. 

                „Meine Motivation war, dass ich ein Problem hatte, wenn mich Menschen wegen meiner sexuellen Orientierung komisch anschauten. Ich kann Ungerechtigkeiten einfach nicht ausstehen. Und dann noch die Erlebnisse bei der Demo. Die Leute haben vor uns ausgespuckt. ‚Ihr gehört alle ins Arbeitshaus‘, haben sie geschrien.“
Joschi Moser

Die 1970er und 1980er waren eine Zeit der homosexuellen Emanzipationsbewegung, in der zahlreiche Gruppen für mehr Freiheit, Gleichberechtigung und Sichtbarkeit eintraten. Ausgangspunkt war das Jahr 1969: Der Stonewall-Aufstand und die Überarbeitung des § 175 beförderten die Bildung diverser Zusammenschlüsse zuerst im studentischen Milieu der Universitäts- und Großstädte. Erst allmählich wandelte sich die Schwulenbewegung zu einer weniger ideologielastigen Bürgerrechtsbewegung, deren Attraktivität nun kleinere Städte und ländliche Regionen erreichte.

Anschreiben an die Schwulen-Zeitschrift „Du&Ich“, April 1982 (Archiv der Aids-Hilfe Schwäbisch Gmünd)

In der ersten Hälfte der 1980er Jahre wurde die Ostalb davon erfasst. In Schwäbisch Gmünd gründeten im März 1982 Roland Lämmle, genannt Jimmy, Jürgen Dannwolf und Joschi Moser die HIS, 25 Kilometer weiter östlich konstituierte sich fast gleichzeitig die „Homosexuellen Initiative Aalen“ (HIA) und in Schorndorf „die Scharm“, die schwule Aktion Rems-Murr. Ihnen gemeinsam war der Kampf für eine endgültige Abschaffung des „Schwulenparagrafen“ § 175. Dafür organisierten sie Demonstrationen, starteten Flugblattaktionen oder arbeiten aktiv in der alternativen Monatszeitung „gegenDruck“, in der Themen behandelt wurden, die im Kreis der etablierten Presse keinen Niederschlag fanden. Über die politische Arbeit hinaus war es den Gruppen wichtig, Vernetzungs- und Informationsarbeit zu leisten und auch die Freizeit miteinander zu verbringen. Homosexuelle aus Stadt- und Land sollten so aus ihrer Isolation herausgeholt werden, sich emanzipieren und Gleichgesinnte treffen. Das Wichtigste aber war, Präsenz zu zeigen: gemeinsam und allein, unverstellt und ungeschminkt.

                „Für mich war es nicht nachvollziehbar, dass manche Angst hatten, ihr Schwulsein zu zeigen. Ich hatte keine Angst. Wir wollten uns nichts mehr verbieten lassen, während andere noch im Schrank lebten.“
Joschi Moser

Dazu passend hatte die HIS-Leitung auffällige Aluminiumkoffer mit Regenbogenfahnen und provokanten Aufklebern organisiert: „Homosexualität ist sicherer als die Pille“. Regelmäßig traf man sich in der Brauereigaststätte Kübele, deren Wirte ebenfalls homosexuell waren, um weitere Aktionen zu besprechen.

„Homosexualität ist sicherer als die Pille“ –  Aufkleber auf den Aluminiumkoffer der HIS (Archiv der AIDS-Hilfe Schwäbisch Gmünd)

Die Aktionen der Homosexuellen Initiative stießen auf große Resonanz. Der „Rosa Stammtisch“ oder der „HIS – Elterntreff“ und Freizeitaktivitäten, wie gemeinsame Grillabende oder Sit-in-Partys im Stadtgarten, wurden gut besucht. Nach und nach entwickelte sich die Gruppe zudem zu einer Anlaufstelle für „Coming-outs“ und versuchte, z.B. durch ihre Mitarbeit in der „Schwulen Aktion Südwest“ (SAS), auch überregional Akzente zu setzen. Allerdings erhielt die Initiative nie großen Zuspruch aus der Stadtgesellschaft selbst. Eine Einladung zu einem Austausch mit dem damaligen Oberbürgermeister Norbert Schoch etwa, wurde von diesem zurückgewiesen:

„Sehr geehrte Herren!

Ihr Schreiben habe ich erhalten. Ich bin der Auffassung, dass Sie Ihre Ziele auch alleine und ohne ein persönliches Gespräch mit mir verfolgen können.

                Hochachtungsvoll
Schoch”

Zu ihrem Höhepunkt hatte die HIS Mitgliederzahlen im zweistelligen Bereich. Die Größe führte dazu, dass die Zusammensetzung der Gruppe immer heterogener wurde und Spannungen entstanden, an denen die Gruppe schließlich zerbrach. Es zeigte sich, dass die Basis des „Schwulseins“ nicht stark genug war, um differierende politische Orientierungen oder unterschiedliche Ansichten zur Arbeit und Ausrichtung der Initiative auszugleichen, sodass sich die HIS im Juni 1985 auflöste.

                „Das Ganze war sehr polarisierend zwischen den konservativen Schwulen und denen, die radikale Forderungen hatten.
Joschi Moser

Die Homosexuellen Initiative Schwäbisch Gmünd war nur eine relativ kurze Zeitspanne von rund drei Jahren beschieden. Allerdings war ihr Auftreten in der Stauferstadt wichtig, da nun zum ersten Mal schwules Leben sichtbar wurde und die Betroffenen selbst Einblick in ihr gleichgeschlechtliches Leben und Lieben gaben. Sie legten damit den Grundstein für den Abbau von Diskriminierungen in der Gesellschaft.

Literaturverzeichnis

Bruns, Manfred (2016): Die Schwulenbewegung in Deutschland, Von § 175 über die neuen Schwulengruppen zur Bürgerrechtsbewegung. In: Lesben- und Schwulenverband, https://www.lsvd.de/de/ct/935-Die-Schwulenbewegung-in-Deutschland, letzter Zugriff: 20.07.2023.

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Von der Wehrmacht ins Emsland-KZ: Wie § 175 einen schwulen Gmünder aus der Konformität ins Elend riss

              

      

Von der Wehrmacht ins Emsland-KZ: Wie § 175 einen schwulen Gmünder aus der Konformität ins Elend riss

Von Niklas Konzen / Geschichtswerkstatt “Einhorn sucht Regenbogen

Nach der Machtergreifung der Nazis 1933 war Ernst Haug (1897-1961) zunächst ein überzeugter „Parteigenosse“ mit unauffälligem Lebenswandel, ein verheirateter Angestellter der Stadt Schwäbisch Gmünd und Vater einer Tochter. Seine Verhaftung wegen Verstoßes gegen § 175 kostete ihn 1940 seine Parteimitgliedschaft, seine Stellung und seine Familie – und zwang ihn, seine politische Haltung in viereinhalb Jahren Haft im Soldatenkonzentrationslager Esterwegen zu überdenken.

Ernst Haug kurz nach seiner Einberufung im September 1939 (links) und nach der Rückkehr aus dem KZ 1946 (rechts). Privat / Nachlass Ernst Haug.

„Mein Leben schloss ab mit dem Eintritt in das Lager. Ich hatte alles verloren: Familie, Gut, Stellung, Freiheit und Ehre. Ich stand in ESTERWEGEN, das den Namen trug „Die Hölle am Waldesrand“, allein. Post von Angehörigen blieb erst jahrelang aus, die Post eines Freundes, der mir anfangs schrieb, ging von Lagerseite mit der Notiz „Bei einem Fluchtversuch erschossen“ zurück. (…) 52 Monate Leiden und Erniedrigungen, Unmenschlichkeiten und Hunger ließen in mir den Glauben an die Menschlichkeit, an die Gerechtigkeit des Schicksals trotzdem erhalten. Ich fand dort die Erfüllung, Mensch unter Menschen zu sein, es sollte Sühne sein für meine eigene Tat, die mich dorthin brachte, aber auch Sühne dafür, dass ich Jahre dieser Wahnidee gedient hatte, gedient in der Meinung der Ehrlichkeit der Führung. (…) Ich habe in meinem Tatsachenbericht über das Lager meine Meinung, meine gewonnene und erhärtete Überzeugung dargestellt. (…) Nur drei meiner Leidensgefährten, und zwar nur solche politischer Art, weiß ich noch am Leben.“[1]

Titel zu Haugs Bericht über seine Lagerhaft im KZ Esterwegen (Entwurf, Nachlass Ernst Haug; vgl. endgültige Fassung in: Spruchkammerakte Ernst Haug, StA Ludwigsburg EL 902/7, Bü 5352, online bei der-liebe-wegen.org).

Mit diesen Worten nahm Ernst Haug am 27. November 1946 Stellung zu der gegen ihn im Spruchkammerverfahren vorgelegten Klageschrift und verwies auf den Erfahrungsbericht, den er für die britischen Besatzungsbehörden über seine KZ-Haft verfasst hatte. Dabei machte er keinen Hehl daraus, dass er ursprünglich ein überzeugter Nazi gewesen war: „Ich habe bei meinem Eintritt in die Partei im Mai 1933 an die Richtigkeit der Sache geglaubt (…).“[2]

Werbeanzeige der Torbäckerei in der Vereinsfestschrift des 1. FC Normannia 1954 (Stadtarchiv Schwäbisch Gmünd, Best. C02 [Zeitgeschichtliche Sammlung], Bü 370).

Ernst wurde 1897 geboren als zweitjüngstes Kind von Christian (1856-1929) und Therese Haug, geb. Kraus (1857-1915), den Wirtsleuten der “Thorbäckerei” am Eingang der Gmünder Bocksgasse, die ihm bis kurz vor seinem Tod ein wichtiger Ankerpunkt und Rückzugsort bleiben sollte. Als 19-jähriger ging er 1916 zum Militär und kämpfte im Ersten Weltkrieg im württembergischen Infanterieregiment 413 in Flandern. Nach der Demobilisierung wurde er 1919 kaufmännischer Angestellter bei den Stadtwerken und bald darauf Mitglied im Sportverein 1. FC Normannia. Hier engagierte er sich bei der Organisation von Fußballturnieren und stellte als Leichtathlet 1924 einen regionalen Streckenrekord von 10,8 Sekunden im Hundertmeterlauf auf, der erst 33 Jahre später überboten wurde. Der Verein sollte eine weitere wichtige Konstante in seinem Leben werden.[3]

Haug (ganz links) mit der Auswahl des 1. FC Normannia gegen den SC Stuttgart (1922), in: Vereinsfestschrift der Normannia 1954 (Stadtarchiv Schwäbisch Gmünd, Best. C02 [Zeitgeschichtliche Sammlung], Bü 370).

Nachdem Ernst Haug 1929 Elisabeth geb. Herkommer geheiratet hatte, kam wenige Jahre später die gemeinsame Tochter zur Welt. Bereits 1932 erfuhr seine Frau von seiner Homosexualität, entschied sich jedoch ihm zuliebe, eine Fassadenehe aufrecht zu erhalten, um ihn nicht zu gefährden. Nach der NS-Machtergreifung wurde Ernst nicht nur Parteimitglied, sondern hatte verschiedene Ämter in der lokalen Parteiverwaltung inne, zuletzt als Kreishauptstellenleiter, also Mitarbeiter in der Dienststelle des Kreisleiters Hermann Oppenländer. Am 8. September 1939, eine Woche nach Kriegsbeginn, wurde Haug als Feldwebel zum Infanterieersatzbataillon 470 einberufen und wechselte mit Jahresbeginn 1940 zum Infanterieregiment 308, wo er im Mai zum Hauptfeldwebel befördert wurde. Nach der Rückkehr von seinem zweiten Fronturlaub ins besetzte Frankreich kam es dann zu seiner Verhaftung wegen “Unzucht mit Männern”, zur Verurteilung zu viereinhalb Jahren Zuchthaus und, nach drei Monaten Haft in Moulins-sur-Allier, zur Überstellung ins KZ Esterwegen. Seine Ehe mit Elisabeth wurde durch Beschluss des Landgerichts Ellwangen vom 2. Mai 1941 geschieden: Mit Ernsts Verhaftung war Elisabeths Hauptmotiv für die Weiterführung der Ehe – ihn genau davor zu schützen – obsolet geworden. [4]

Verfügung zu Haugs fristloser Entlassung am 26. November 1940, begründet durch seine Verurteilung wegen “widernatürlicher Unzucht”. Stadtarchiv Schwäbisch Gmünd, Best. A11, Bd. 131 (Entscheidungen des Oberbürgermeisters 1940).

Esterwegen war eines der 15 Emslandlager, die die Nationalsozialisten ab 1933 aufgebaut hatten, zunächst zur Inhaftierung politischer Gegner, später zunehmend auch von Homosexuellen. In Esterwegen wurden ab November 1939 Militärstrafgefangene aus dem ganzen Reich zentral zusammengefasst. Die Gefangenen in den Emslandlagern mussten unter menschenunwürdigen Bedingungen Moore trockenlegen und Torf stechen. Diese Erfahrung wurde bereits im August 1933 in dem international bekannten, von Häftlingen des Lagers Börgermoor verfassten Lied „Die Moorsoldaten“ zum Ausdruck gebracht. Bis zum Kriegsende starben in diesen Lagern mehr als 20.000 Häftlinge an Erschöpfung, Krankheit oder infolge von Misshandlungen.[5]

Schreiben des ehemaligen KZ-Häftlings Wolfgang Kampfhenkel vom 28.11.1946 zu Haugs Verhalten in Esterwegen, in: Spruchkammerakte Ernst Haug, StA Ludwigsburg EL 902/7, Bü 5352 (Veröffentlichung mit freundlicher Genehmigung des Staatsarchivs Ludwigsburg).

Nach der späteren Aussage seines Mithäftlings Karl Auchter, der 1943 zunächst aus politischen Gründen zum Tod verurteilt und dann ins KZ geschickt wurde, war Haug aufgrund seines Unteroffiziersrangs den anderen Häftlingen als Vormann vorgesetzt. Auchter zufolge versuchte Haug geschwächte Gefangene so zur Arbeit einzuteilen, dass sie am Leben blieben, und teilte sein Essen mit ihnen. „So wie er mich vor dem Untergang bewahrt hat – denn ich weiß bestimmt, wäre er nicht gewesen, so könnte ich heute nicht hier sein – so hat er auch anderen Kameraden geholfen,“ gab Auchter vor der Gmünder Spruchkammer am 22. Januar 1947 zu Protokoll. Ein anderer Häftling, Wolfgang Kampfhenkel, schilderte am 28. November 1946 in einem handschriftlichen Brief, wie Haug ihn zu einem Zeitpunkt, als er bei 180 cm Körpergröße nur noch 108 Pfund wog, vor dem geistigen und körperlichen Zusammenbruch bewahrte, indem er ihn von der Moorarbeit befreite und in eine Zugangsbaracke versetzte. „Ich weiß von vielen Moorkameraden, dass er ihnen Alles war und er für jeden Alles tat, so er es nötig hatte. Er war für viele ehrliche und anständige Moorsoldaten ein Mensch aus einer anderen Welt, als die, die dort im Lager VII herrschten,“ so Kampfhenkel. „Ich selbst bin mir voll bewusst, dass ich Ernst Haug mein Leben verdanke, dass, wenn er mir nicht immer wieder Mut zugesprochen hätte und nicht für Nahrung gesorgt hätte, ich heute bei den vielen Kameraden auf dem Teufelsberg liegen würde.“ Ähnlich äußerte sich ein weiterer Ex-Häftling namens Willy Hofmann. Der vierte Leidensgenosse aus Esterwegen, den Haug als Entlastungszeugen im Spruchkammerverfahren anführen wollte – der österreichische Rechtsanwalt Dr. Otto Degen, der 1941-42 dort inhaftiert war – konnte 1946 nicht mehr aufgefunden werden; vermutlich war er nicht mehr am Leben.[6]

Trotz seiner 4 ½ Jahre KZ-Haft und seiner von mehreren Seiten beglaubigten Wandlung zum NS-Gegner stufte die Spruchkammer Haug am 22. Januar 1947 zunächst als „Belasteten“ (Gruppe II) ein und verurteilte ihn zu 1 ½ Jahren Internierungslager. Ausschlaggebend hierbei waren sein früher Parteieintritt in Verbindung mit seinen Parteiämtern und die Aussage eines Zeugen, nach der er in den Dreißigerjahren belastende Beobachtungen über das Verhalten von Regimegegnern an den Kreisleiter weitergegeben haben sollte, ein Vorwurf, den Haug bestritt. Die Berufungskammer ließ jedoch in ihrem schließlich rechtskräftigen Urteil vom 13. August 1948 Haugs KZ-Haft und die positiven Aussagen seiner Mithäftlinge als mildernde Umstände gelten und stufte ihn als „Mitläufer“ ein.[7]

Ernst Haug (hintere Reihe, 4. von rechts) im Kreis des Vereinsvorstands der Normannia 1954 (Stadtarchiv Schwäbisch Gmünd, Best. C02 [Zeitgeschichtliche Sammlung], Bü 370).

Zuvor war Ernst Haug am 4. April 1946 nach Gmünd heimgekehrt, fast sechs Jahre nach seinem letzten Heimaturlaub. Er war nicht nur mittellos und von der langen KZ-Haft gezeichnet, sondern musste noch über zwei Jahre lang mit der drohenden Internierung rechnen, bis die Berufungskammer diese Sorge ausräumte. Elisabeth hatte sich inzwischen neu verheiratet und war mit der gemeinsamen Tochter zu ihrem zweiten Ehemann gezogen. [8] Doch gelang Ernst Haug ein Neuanfang. Er zog zu seiner älteren Schwester Berta, verheiratete Peeck, die inzwischen nach dem Tod der Eltern das Wirtshaus zur Torbäckerei weiterführte,[9] und kehrte zu seinem geliebten Sportverein Normannia zurück, für den die Torbäckerei damals ein wichtiger Treffpunkt war. In den Fünfzigerjahren war er im Vereinsvorstand aktiv, für die Pressearbeit der Normannia zuständig und wurde von der Remszeitung als Vertriebsleiter und Sportredakteur angestellt.

Auch zu seiner eigenen Familie pflegte er bis zum Ende seines Lebens ein gutes Verhältnis – insbesondere zu seiner Tochter, die als Neunjährige vom Grund seiner Inhaftierung erfahren hatte. Sein Umfeld in Verein und Zeitung muss ebenfalls Bescheid gewusst haben, ohne dass seine sexuelle Orientierung je thematisiert worden wäre: Homosexualität war auch in Adenauerdeutschland unter § 175 strafbar, und somit ein Tabuthema. Als Ernst Haug am 5. Dezember 1961 nach schwerer Krankheit 64-jährig verstarb, ehrte ihn die Remszeitung mit einem Nachruf; der 1. FC Normannia erinnerte an ihn in ihrer Festschrift zum 60-jährigen Vereinsjubiläum 1964 – und noch weit in die 60er Jahre hinein beim jährlichen “Ernst-Haug-Gedächtnisrennen” der Vereinsradfahrer am Sebaldplatz. [10]

An dieser Stelle herzlichen Dank an Frau Elisabeth Rieger-Haug, die im Zeitzeugengespräch am 6. Juli 2023 im Stadtarchiv Schwäbisch Gmünd Auskunft zur Biographie ihres Vaters gegeben und zahlreiche Dokumente aus seinem Schriftnachlass zur Verfügung gestellt hat.

Ankündigung des IV. Ernst-Haug-Gedächtnisrennens ; Rems-Zeitung vom 15. Mai 1965, S. 11 (Stadtarchiv Schwäbisch Gmünd, Best. C03.37 (Remszeitung), Bd. 206).

[1] Ernst Haug: „S-KZ“ – Soldaten-Konzentrations-Lager. Ein Tatsachenbericht aus dem S-KZ – Lager Esterwegen im Emslandmoor. In: Spruchkammerakte Ernst Haug, StA Ludwigsburg EL 902/7, Bü 5352; der Bericht ist außerdem hier online einsehbar. Vgl. Werner Biggel und Ralf Bogen: Ernst Haug; URL: https://der-liebe-wegen.org/?profil=ernst-haug (Abruf 05.07.2023). Unser Dank gebührt beiden Autoren, deren Beitrag die Geschichtswerkstatt „Einhorn sucht Regenbogen“ auf Ernst Haug aufmerksam gemacht hat.

[2] Spruchkammerakte Ernst Haug, StA Ludwigsburg EL 902/7, Bü 5352.

[3] Familienregister zu Christian und Therese Haug (Stadtarchiv Schwäbisch Gmünd, A13.10.07, Bd. 7, Bl. 2574); Meldekarten zu Christian und Ernst Haug aus den Meldekarteien bis 1927 (Stadtarchiv Schwäbisch Gmünd, A12a.01) und 1927-1966 (Stadtarchiv Schwäbisch Gmünd, A12a.02), Nachruf in der Jubiläumsfestschrift des 1. FC Normannia 1964 (Stadtarchiv Schwäbisch Gmünd, Best. C02 (Zeitgeschichtliche Sammlung), Bü 370). Zu Haugs Streckenrekord von 1924 N.N.: „Quer durch den Gmünder Sport“, in: Einhorn 1957, Nr. 24, S. [184].

[4] Zur Familie s. Meldekarte Ernst Haug 1927-1966 (Stadtarchiv Schwäbisch Gmünd, A12a.02). Weitere Angaben, insbesondere zum Verhältnis der Eheleute Haug, verdanke ich der Auskunft seiner Tochter im Zeitzeugengespräch am 6.7.2023 im Stadtarchiv Schwäbisch Gmünd. Zu Parteiämtern und militärischer Laufbahn s. Spruchkammerakte Ernst Haug (wie Anm. 2) sowie Artikel „Drei Fälle vor der Spruchkammer Gmünd“, in: Neue Württembergische Zeitung, Nr. 7 (24.01.1947), S. 5.

[5] Vgl. Website der Gedenkstätte Esterwegen; URL: https://www.gedenkstaette-esterwegen.de/geschichte (Abruf 05.07.2023).

[6] Spruchkammerakte Ernst Haug (wie Anm. 2).

[7] Spruchkammerakte Ernst Haug (wie Anm. 2) sowie NWZ-Artikel „Drei Fälle vor der Spruchkammer Gmünd“ (wie Anm. 4).

[8] Meldekarten zu Ernst Haug und Josef Bartlme 1927-1966 (Stadtarchiv Schwäbisch Gmünd, Best. A12a.02).

[9] Wohnungskartei: Bocksgasse 38 (Stadtarchiv Schwäbisch Gmünd, Best. A 17.02.03 Nr. 1040).

[10]Zu Haugs Verbindung zur 1. FC Normannia vgl. die Vereinsfestschriften 1954 und 1964 (Stadtarchiv Schwäbisch Gmünd, Best. C02 (Zeitgeschichtliche Sammlung), Bü 370). Hierzu sowie zu Haugs Tätigkeit für die Remszeitung s.a. den Nachruf in der Remszeitung vom 6. Dezember 1961 (Stadtarchiv Schwäbisch Gmünd, Best. C03.37, Bd. 191). Die Bedeutung der Torbäckerei als Vereinstreffpunkt in den Fünfzigerjahren wird durch die häufigen Werbeanzeigen des Lokals in Vereinspublikationen dieser Zeit nahegelegt (ebd. und Bü 371) und zugleich durch Frau Elisabeth Rieger-Haug im Zeitzeugengespräch am 06.07.2023 bestätigt. Zum Ernst-Haug-Gedächtnisrennen vgl. z. B. Artikel “Rems-Zeitung-Wanderpreis für Olympiasieger Link” zum IV. Ernst-Haug-Gedächtnisrennen am 15. Mai 1965, in: Remszeitung Nr. 112 (17. Mai 1965), S. 10.

Weitere Beiträge aus dem Themenkreis der Geschichtswerkstatt „Einhorn sucht Regenbogen”:

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„Homosexualität ist sicherer als die Pille“ – Die HIS (Homosexuellen Initiative Schwäbisch Gmünd) und ihr Kampf um Anerkennung

„Muß immer griffbereit sein“ – die Nottestamentsmappe der historischen Gemeinde Degenfeld

Von Jannik Staudenmaier, Stadtarchiv Schwäbisch Gmünd

Aus dem Archiv der ehemals selbständigen Gemeinde Degenfeld ist ein kurioses Fundstück überliefert: eine sogenannte „Nottestamentsmappe“ aus den 1930er-Jahren (Signatur des Stadtarchivs: B02.03 DS 1). Dabei handelt es sich um eine für Bürgermeister konzipierte Sammlung mit allen für die kurzfristige Ausstellung eines Testamentes notwendigen Materialien. Denn, wie einem beiliegenden Merkblatt zu entnehmen ist: „Der Bürgermeister muß zu jeder Stunde in der Lage sein, ein Nottestament zu errichten, ebenso sein Stellvertreter.“1

Das Nottestament erfordert eine schnelle Reaktion: die Frontseite der Nottestamentsmappe mit zentralen Handlungsanweisungen

Die zentrale Rechtsgrundlage des Nottestaments war und ist, damals wie heute, der Paragraph 2249 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Die Spezialnorm stellte das Gesetz über die Errichtung von Testamenten und Erbverträgen von 1938 dar, welches wohl Anlass zur Beschaffung der vorliegenden Mappe gegeben hat. Auch heute noch sind Nottestamente nur dann möglich, wenn der Zustand des Erblassers Grund zur Annahme gibt, dass die Errichtung eines Testaments vor dem Notar nicht mehr rechtzeitig vor dem vermeintlichen Todesfall möglich ist. Für den Fall, dass der Tod dann doch nicht eintritt, sind die Nottestamente auf nur 3 Monate Gültigkeit begrenzt.

Der Verfahrensablauf hat sich bis heute kaum verändert. Aus dem der Nottestamentsmappe beiliegenden Merkblatt lassen sich alle damaligen zu beachtenden Notwendigkeiten und relevanten Gesetzesparagraphen in kürzester Zeit nachvollziehen. Dies war im Ernstfall von großer Wichtigkeit, denn, „bei großer Dringlichkeit muß ruhig, sicher und rasch gehandelt […] werden.“ Grundsätzlich hatte der Bürgermeister über die Todesbesorgnis selbst zu urteilen. Wurde er gerufen, so hatte er „sofort die Nottestamentsmappe und das Gemeindesiegel zur Hand“ zu nehmen. Daher war es obligatorisch, dass die „Mappe mit dem Inhalt […] immer griffbereit“ war.2 Der Inhalt setzt sich folgendermaßen zusammen: 1. Materialien zur Besiegelung (Oblaten und Siegelblättchen), 2. Testamentsumschläge und -formulare, 3. Merkblätter und Kommentare, sowie 4. Schreibmaterialien.

Vor der Testamentserrichtung hatte der Bürgermeister zunächst zwei Zeugen zu bestellen, die nicht mit ihm selbst oder dem Erblasser verwandt oder verschwägert sein durften. Der letzte Wille konnte anschließend in schriftlicher (durch Abgabe einer Schrift) oder mündlicher Form geäußert werden. Je nach Sachverhalt konnten sich gewisse Besonderheiten ergeben, beispielsweise die Hinzuziehung eines Dolmetschers, wenn der Erblasser der deutschen Sprache nicht mächtig war. Jener musste am Ende stets die folgende Eidesformel sprechen: „Ich schwöre bei Gott, dem Allmächtigenden und Allwissenden, daß ich treu und gewissenhaft übertragen habe.”3

War das Testament errichtet, so hatte der Bürgermeister das Testament vor den Augen der Zeugen mit dem Amtssiegel zu verschließen und schnellstmöglich in die Obhut eines Notars zu bringen. Zur Besiegelung musste der Bürgermeister zunächst das sogenannte Siegelblättchen auf einer entsprechen Oblate (wohl aus einer Art Weizenstärke) platzieren. Anschließend wurde das Gemeindesiegel durch Aufdrücken des Siegelstempels förmlich abgedruckt.

Alles Notwendige ist unmittelbar greifbar: Materialien zur Verschließung und Besiegelung (Umschläge, Oblaten und Siegelplättchen), das mitzubringende Amtssiegel und ein einfach gehaltenes Merkblatt

Die vorliegende Mappe zeigt damit zeittypische Rechts- und Verwaltungspraxis anschaulich auf, oder macht sie, wie man auch sagen könnte, buchstäblich greifbar.


  1. Merkblatt zum Nottestament bei lebensgefährlicher Erkrankung. Bearbeitet von Bezirksnotar Groß unter Hinzuziehung von Senatspräsident Hörner, W. Kohlhammer Verlag Stuttgart. []
  2. Ebd. []
  3. Ebd. []

»Kreis der Freunde« – Ein heimliches Netzwerk schwuler Männer in Ostwürttemberg in den 1920er Jahren

Von Arnd Kolb / Geschichtswerkstatt “Einhorn sucht Regenbogen

„Suchen Sie Anschluss an Gleichgesinnte der Art Platos?“ Die Einladungskarte zum „Kreis der Freunde“ ist Teil einer ausführlichen Gerichtsakte, die Einblick in die Lebenswelt homosexueller Männer jenseits der urbanen Zentren in den 1920er Jahren ermöglicht. Netzwerk- und Emanzipationsstrategien kommen so zum Vorschein, aber auch Verfolgungsdruck und staatliche Repression.

Einladungskarte zum Gmünder „Kreis der Freunde“ (Staatsarchiv Ludwigsburg, Best. F 263 I St 50)

Schwäbisch Gmünd, 6. Februar 1925. Auf dem württembergischen Polizeiamt sitzt der Lithograf August Jäger beim Verhör. Der schmächtige 24-jährige wird des Verstoßes gegen den § 175 beschuldigt. Zwei Tage zuvor wurden drei Männer in Heidenheim „auf frischer Tat“ im Bett erwischt. Ihnen wird „Unzucht mit Personen männlichen Geschlechts“ vorgeworfen. Die Beschreibungen in den Akten lassen nichts unerwähnt: wer mit wem und vor allem in welcher Position. Die kleinen Details sind wichtig. Nur wenn „beischlafähnliche Handlungen“ nachweisbar sind, droht den Inhaftierten eine Verurteilung. Als einer der Haupttäter gilt Leonard Junginger, 29-jähriger Kaufmann der Maschinenfabrik Voith. Bei ihm wird in den weiteren Ermittlungen Zeitschriften, mit homoerotischen Bildern, sowie persönliche Schriftstücke gefunden. Darunter ein Brief:

                „Dieser Brief ist von August Jäger, Lithograph in Schwäbisch Gmünd, Vordere Schmiedgasse. Ich habe zu ihm keine solche Beziehungen. Soviel ich weiß, ist in Gmünd ein Kreis der Homosexuellen, ich habe keine Beziehungen zu ihnen, solche auch nicht zu Jäger.“

                Leonhard Junginger

Die Beamten schenken der Aussage wenig Beachtung. Vielmehr glauben sie, dass es „zwischen dem Junginger und dem Jäger ebenso zu unerlaubtem geschlechtlichem Verkehr“ kam. Umgehend wird ersucht, „in den Kreisen des Jägers gehörige Umschau zu halten“ und insbesondere bei notwendigen Durchsuchungen ein Hauptaugenmerk auf unsittliche Bildwerke und Korrespondenzen zu legen. Die Gmünder Polizei lässt keine Zeit verstreichen. „Auftragsgemäß“ wird August Jäger wegen Verdunkelungsgefahr um 6 Uhr abends im Geschäft seines Vaters festgenommen, auf die Polizeiwache gebracht und umgehend vernommen. Das Wort führt der 46-jährige Kriminalkommissar Johannes Krieg. Krieg geht sehr akribisch vor und lässt sich alles wiederholt erklären. Auch Tage später drängen seine Fragen auf den Beschuldigten ein, der insgesamt 14 Tage in Untersuchungshaft bleibt. Jäger verstrickt sich in Widersprüche, wankt, fällt aber nicht um:

                „Ich bestreite entscheiden, meinen Geschlechtstrieb je einmal in päderastischer Weise in den After usw. betätigt zu haben“

                August Jäger

Bild August Jägers (Staatsarchiv Ludwigsburg, Best. F 263 I St 50)

Seine Verteidigungsstrategie, die auch die anderen Angeklagten einsetzen, geht letztlich auf. Alle werden am 19. März 1925 vor dem Schöffengericht Ellwangen im „Strafverfahren wegen widernatürlicher Unzucht“ freigesprochen. In der Begründung des Urteils führte das Gericht dazu aus, dass gegenseitige Onanie nicht unter den § 175 fällt. Diesen Spielraum lässt die Gesetzgebung, wie sie bis zum 1. September 1935 Bestand hatte, zu. Erst die Nationalsozialisten erweitern den Tatbestand von beischlafähnlichen auf alle „unzüchtigen“ Handlungen. Sämtliche Handlungen, die nun in „wollüstiger Absicht“ stattfinden, darunter sind auch Berührungen oder Küsse zu verstehen, werden nun nach § 175a geahndet, der für „erschwerte Fälle“ Zuchthaus zwischen einem und zehn Jahren vorsieht.

Dem Verfolgungsdruck haben die Angeklagten standgehalten. Sie verließen als freie Männer den Gerichtssaal. Allerdings geht aus den Akten nicht hervor, ob ihr Umfeld nicht trotzdem den Stab über ihnen brach. Konnten Sie an ihre Arbeitsstellen zurückkehren? Wurden sie entlassen? Mussten sie mit gesellschaftlicher Ächtung leben? Gesichert ist, dass der jüngste Angeklagte, Oscar Ragg, auch später wegen Vergehen nach § 175 mit dem Gesetz in Konflikt kam. Im Nationalsozialismus bedeutete dies Inhaftierung im Konzentrationslager Dachau. Er starb 1943 im Alter von 35 Jahren im KZ Stutthof bei Danzig.

Das ist eine Seite der Medaille. Die andere: Die Unterlagen der Strafverfolgung, die bis heute im Staatsarchiv Ludwigsburg aufbewahrt werden, spiegeln nicht nur den staatlichen Repressionsdruck, sondern vermitteln auch die Perspektive der Betroffenen, die keine Opferperspektive ist. Für Schwäbisch Gmünd sind diese Akten ein Glücksfall, da es sich um eine Überlieferung handelt, die viele überraschende Informationen enthält. Sie zeigen auf, dass es auch abseits der Ballungszentren homosexuelle Emanzipationsstrategien gab, die Einsamkeit des ländlichen Raums zu überwinden. In Schwäbisch Gmünd war es der Zusammenschluss „Kreis der Freunde“, der sich regelmäßig freitagabends im Gasthof Stern in der Vorderen Schmiedgasse und sonntagnachmittags im Wachthaus bei Lorch zusammenfand. Einladungskarten dafür verteilten die Mitglieder an Freunde und andere Männer, bei denen eine homosexuelle Orientierung vermutet wurde.

Gasthof Stern, 1919, Stadtarchiv Schwäbisch Gmünd, Best. E05, Nr. 297.

Es ist anzunehmen, dass August Jäger ein enges Mitglied dieses Kreises war. In seinem Umfeld tauchen eine Reihe von Personen auf, deren Biografien über andere archivalischen Unterlagen des Stadtarchivs weiterverfolgt werden können. Sie lassen vermuten, dass der „Kreis der Freunde“ aus mindestens sechs Personen bestand. Unter diesen sticht besonders die Person des Julius („Uly“) Jetter hervor. Jetter, der zum Zeitpunkt der Verhaftung Jägers 27 Jahre alt war, scheint im Kreis eine besondere Stellung eingenommen zu haben. Aus den Ludwigsburger Archivakten lässt sich herauslesen, dass er der Schreiber der Einladungskarte zum Gmünder „Kreis der Freunde“ gewesen sein muss und auch den Kontakt zwischen Junginger und Jäger herstellte. Besonders spannend dabei ist, wie Jetter und Junginger sich kennenlernten. Beide waren Mitglied in der „Gemeinschaft der Eigenen“. Die „Gemeinschaft der Eigenen“ war ein homosexueller Verein mit Sitz in Berlin, der nicht nur eine Zeitschrift herausgab oder Kontakte zwischen seinen Mitgliedern vermittelte, sondern auch homosexuelle Männer über ihre Rechte informierte. Im Fall der erhobenen Anklage gegen Junginger, Jäger und Co. konnten sich die Beschuldigten so an diese Empfehlungen halten, um möglichst straffrei aus juristischen Verfahren herauszukommen. Das zeigen auch entsprechende Passagen aus den Verhörprotokollen der Polizei:

                „Wie aus der Zeitschrift ‚Die Freundschaft‘ hervorgeht, sind die Mitglieder sehr gut darüber orientiert, was der §175 R.St.G.B. unter Strafe stellt.“

                Müller, Kriminaloberwachtmeister

Warum Julius Jetter nicht ebenso wie die anderen angeklagt wurde, ist unklar. Es mag sein, dass dies auf eine „Kriegsinvalidität“ zurückzuführen war, wie sie von Junginger zu Protokoll gegeben wurde. Dieser und anderen Spuren muss noch nachgegangen werden, um weitere Aspekte queerer Geschichte im lokalen Kontext zu entdecken.

Quellen- und Literaturverzeichnis

Staatsarchiv Ludwigsburg, Best. F 263 I St 50 (Abbildungen mit freundlicher Genehmigung des StA Ludwigsburg)

Munier, Julia Noah (2021): Lebenswelten und Verfolgungsschicksale homosexueller Männer in Baden und Württemberg im 20. Jahrhundert. Stuttgart: Kohlhammer, S. 132.

Munier, Julia Noah (2018): Lebenswelten und Verfolgungsschicksale Homosexueller in Ulm vor und nach 1933. Zunehmende Kriminalisierung und Verfolgung. In: Die Verfolgung Homosexueller in der Region, Mitteilungen Heft 68, Hg . vom Dokumentationszentrum Oberer Kuhberg e.V. , Ulm a.d. Donau . H. 68, S. 3-4.; https://dzok-ulm.de/roheetop/2021/02/Mitt68-2.pdf

Weitere Beiträge aus dem Themenkreis der Geschichtswerkstatt „Einhorn sucht Regenbogen”:

Von der Wehrmacht ins Emsland-KZ: Wie § 175 einen schwulen Gmünder aus der Konformität ins Elend riss

„Homosexualität ist sicherer als die Pille“ – Die HIS (Homosexuellen Initiative Schwäbisch Gmünd) und ihr Kampf um Anerkennung

Gmünder Geschichtswerkstatt “Einhorn sucht Regenbogen”: Online-Präsentation der bisherigen Ergebnisse

Vom Kommen und Gehen, von Klappen und dem Cruisen, Polizei, Strafverfolgung und ein besonderer Paragraf: Die von Arnd Kolb geleitete queere Geschichtswerkstatt „Einhorn sucht Regenbogen“ (Schwäbisch Gmünd) hat am Dienstag, 13.06.2023, die Ergebnisse ihrer Arbeit vorgestellt – ein Kaleidoskop aus bekannten Orten, vielschichtigen Symbolen, eindrücklichen Schicksalen und persönlichen Impressionen. Alle Beiträge sind auf der Internetseite der Geschichtswerkstatt unter www.einhorn-sucht-regenbogen.de in einem interaktiven Stadtplan abrufbar. Darüber hinaus werden ausgewählte Texte im Juni und Juli 2023 weiter ausgebaut und zur Gewährleistung ihrer langfristigen Zitierfähigkeit mit ergänzenden Literatur- und Quellenangaben auf Ostalbum veröffentlicht.

Ein Überblick über die einzelnen Beiträge:

1 Bahnhof

Vom Kommen und Gehen: Der Bahnhof – ein Ort voller queerer Geschichte

2 Stadtgarten / Münsterplatz 19 / Waisenhausgasse

Von Klappen und dem Cruisen – Treffpunkte schwuler Männer in Schwäbisch Gmünd

3 Straßdorf

»Vor Eilzug geworfen« – Das Schicksal der Irene S. und der immerwährende Kampf gegen Ausgrenzung und Diskriminierung

4 Ehemals Gaststätte Kübele, Engelgasse 2

Homosexualität ist sicherer als die Pille – Die HIS (Homosexuellen Initiative Schwäbisch Gmünd) und ihr Kampf um Anerkennung

5 Aidshilfe, Ledergasse 39/1

Die Gmünder Aids-Hilfe: Zur Geschichte von AIDS gehört auch der Kampf dagegen

6 Bocksgasse 38

Der Fall Ernst Haug – Das Schicksal eines NS-»Parteigenossen«, dessen angepasste Existenz aufgrund einer Anklage wegen Verstoßes gegen § 175 zerbrach

7 Münsterplatz

Ein persönlicher Blick auf das Thema Glaube – Kirche – Bibel – Regenbogengemeinde

8 Marienbrunnen, Marktplatz

Ein Interview: Ich bin nicht anders – ich bin ich. Trans in Schwäbisch Gmünd.

9 Hofstatt, ehemaliges Polizeirevier, Brandstatt 1, Hofstatt 3 und 7

Polizei, Strafverfolgung und ein besonderer Paragraf – über die jahrzehntelange Verfolgung Homosexueller in Deutschland.

10 Rathaus, Marktplatz 1

Das Einhorn – Vom Symbol für das ewig Gute bis hin zu einem der bekanntesten LSBTTIQ*- Symbole der Gegenwart

11 Ehemals Margaritenhospital

Ein Kommentar: Auf dem falschen Klo – ein nicht-binäres Leben in Schwäbisch Gmünd

12 Ehem. Gasthaus Stern, Vord. Schmiedgasse 41

»Kreis der Freunde« – Die Lebenswirklichkeit homosexueller Männer in den 1920er Jahren

13 Wenn Schwul sein über Grenzen geht –Das Projekt der Rainbow Refugees in Schwäbisch Gmünd

Queer gelesen! – Gmünder Geschichte einmal anders

Finale der Geschichtswerkstatt „Einhorn sucht Regenbogen“ – Auftakt zur Artikel-Serie über queere Gmünder Geschichte(n)

Von Arnd Kolb

LSBTTIQ ist ein Sammelbegriff. Er steht für Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transsexuelle, Transgender, Intersexuelle und Queere Menschen. Anders ausgedrückt, steht LSBTTIQ, abgekürzt unter dem Sammelbegriff „Queer“, für Vielfalt. Vielfalt ist keine Modeerscheinung, sondern gehört zu unserer Lebenswirklichkeit – nicht zuletzt aus einer historischen Perspektive. Für die Teilnehmenden der Geschichtswerkstatt “Einhorn sucht Regenbogen” in Schwäbisch Gmünd ein Anlass, im Pride Month Juni, in dem es auch um die Geschichte der LSBTTIQ –Bewegung geht, bis in den August einzelne Beiträgen zur queeren Gmünder Geschichte zu veröffentlichen.

Die Geschichtswerkstatt hat es sich zur Aufgabe gemacht, der queeren Geschichte unserer Stadt nachzuspüren. Sie wurde im Juli 2022 von den Kooperationspartnern Stadtarchiv Schwäbisch Gmünd, das Museum im Prediger, die Stabsstelle Chancengleichheit der Stadt Gmünd und der Volkshochschule Gmünd ins Leben gerufen, die Teilnahme steht allen Interessierten offen. Die notwendigen finanziellen Mittel stellte das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg zur Verfügung. Das Ziel der Geschichtswerkstatt war nicht nur, eine Leerstelle in der deutschen Erinnerungskultur zu füllen, sondern auch, die Überlieferungsbildung des Stadtarchivs um eine queere Perspektive zu ergänzen. Dafür wurden Zeitzeug:innengespräche geführt und nach Unterlagen und Objekten gesucht, mit Erfolg. Allein aus dem Bestand der Gmünder Aids-Hilfe sind einige neue Laufmeter an Archivunterlagen zu erwarten.

Die Recherchen im Rahmen der Geschichtswerkstatt warfen spannende Fragen auf, denen die Teilnehmenden nachgingen, wie etwa:

Was war der “Kreis der Freunde”? Welches Schicksal hatte Irene S.? Wie lebt es sich mit nichtbinärer Geschlechtsidentität in Gmünd? Warum ist das Einhorn für manche mehr als ein Wappentier? Weshalb musste der „Parteigenosse“ Ernst Haug ins Zuchthaus? Was ist eine “Klappe”? War der Stadtgarten eine Cruising Area? Und welche Rolle nahm der Bahnhof ein?

Ein Kaleidoskop aus bekannten Orten, vielschichtigen Symbolen, eindrücklichen Schicksalen und persönlichen Impressionen.

Die Ergebnisse werden am 13. Juni 2023, um 19 Uhr im Saal der VHS Gmünd einem breiten Publikum präsentiert. Seien sie mit dabei!

Weitere Hinweise zur Veranstaltung finden Sie hier.

Veranstaltungshinweis: Tagung des DFG-Schwerpunktprogramms „Jüdisches Kulturerbe“ in Schwäbisch Gmünd

Die DFG fördert derzeit elf Forschungsprojekte aus unterschiedlichen Fachdisziplinen an Hochschulen in Deutschland, Israel, Kanada und Polen, die sich mit dem jüdischem Kulturerbe, seiner Wahrnehmung und Vermittlung in der Gegenwart beschäftigen. Von diesen Forschungsvorhaben ist ein Projekt – „Strategien und Praktiken der Autorisierung: Zur polyphonen Aushandlung und Vermittlung jüdischen Erbes“ u.a. an der PH Schwäbisch Gmünd angesiedelt (Dr. Ina Henning, Abt. Musik). Aus diesem Anlass, aber auch mit Blick auf aktuelle Bemühungen um Bewahrung und Vermittlung des mittelalterlichen jüdischen Kulturerbes in der Stadt, werden die am Forschungsprogramm beteiligten Wissenschaftler*innen vom 5.-8. Juni im Tagungshotel Schönblick in Schwäbisch Gmünd tagen.

“Judenhof” in Schwäbisch Gmünd, mit der Rückseite der mittelalterlichen Synagoge (Imhofstr. 9) im Hintergrund. Undatierte Aufnahme; Stadtarchiv Schwäbisch Gmünd, Best. E02 (Sammlung Seitz), Nr. 743.

An dieser Stelle daher ein Hinweis auf den öffentlichen Teil des Veranstaltungsprogramms (nähere Informationen auf der Website des SPP sowie im Programm der PH Schwäbisch Gmünd):

Montag, den 5. Juni, Tagungshotel Schönblick

16 Uhr: offizielle Begrüßung und Grußworte von Prof’in Dr. Claudia Vorst (PH), Landrat Dr. Bläse, Oberbürgermeister der Stadt Schwäbisch Gmünd Arnold, und Dr. Meißner (Deutsche UNESCO-Kommission)

Dienstag, den 6. Juni, Tagungshotel Schönblick

14 Uhr: öffentliche Keynote mit Prof’in Dr. Jessica Roda, Georgetown University, Center for Jewish Civilization, USA, Vortragsthema: Who Needs Cultural Heritage? From Lieux to Milieux de Mémoire and the Meaning of the Past

Abendveranstaltung, Festsaal, Altbau PH Gmünd, Lessingstr.7

20 Uhr Konzert “An den Wasserflüssen Babylons” mit Studierenden und Dozierenden der PH Schwäbisch Gmünd sowie pädagogischer Begleitausstellung 

Mittwoch, den 7. Juni, Tagungshotel Schönblick

14 Uhr: öffentliche Keynote mit Gunnar Lehmann, Ben Gurion University of the Negev/Humboldt Universität Berlin, Vortragsthema: Jewish or Common Heritage? (Dis-)Appropriation of the Archaeology of Jerusalem

Vor 90 Jahren: Erste Verhaftungen politischer NS-Gegner in Schwäbisch Gmünd nach Schießerei zwischen Nazis und Kommunisten

Von Niklas Konzen

Nach der NS-Machtergreifung auf Reichsebene richtete das Land Württemberg im März vor 90 Jahren die ersten landeseigenen Konzentrationslager, Heuberg (Stetten am Kalten Markt) und Gotteszell (Schwäbisch Gmünd), ein. Das Dokumentationszentrum Oberer Kuhberg, das die Gedenkstätte zum ehemaligen Konzentrationslager im Fort Oberer Kuhberg bei Ulm betreut, hat nun am 23. März 2023 eine Datenbank online gestellt, in der erstmals die Biographien der im Zeitraum 1933 bis 1935 in diesen drei Lagern inhaftierten Häftlinge recherchierbar sind (Link). Unter den über 1700 Datensätzen sind auch Informationen zu zahlreichen Personen aus Schwäbisch Gmünd, darunter die Gmünder Regimegegner Alfred (1904-1982) und Lina Haag (1907-2012). Ein Dokument aus einer noch unverzeichneten Polizeiakte (Stadtarchiv Schwäbisch Gmünd, Best. A06 [Altregistratur]) wirft ein Schlaglicht auf die erste Verhaftungswelle gegen politische Gegner des NS-Regimes in Schwäbisch Gmünd – kaum zwei Wochen nach der “Machtergreifung” -, in deren Folge Alfred Haag schließlich ins KZ Oberer Kuhberg gebracht wurde.

“Wie soll es da erst in den Städten werden?” – Bericht der Remszeitung vom 13. Februar 1933 (Stadtarchiv Schwäbisch Gmünd, Best. C03.37 (Remszeitung), Bd. 136).

Am 13. Februar 1933 berichtete die Remszeitung über einen gewaltsamen Vorfall in Lindach: Eine Parteiveranstaltung der Gmünder NSDAP im Gasthaus „Lamm“ in der Nacht vom 11. auf den 12. Februar 1933 mündete demnach in eine Schießerei, nachdem eine Gruppe von Kommunisten das Auto der Nazis mit Steinen beworfen und die Scheiben zertrümmert hatte. Bei dem Schusswechsel erlitt der Metallarbeiter (Former) Josef Heilig einen Oberschenkeldurchschuss, der in den folgenden neun Tagen stationär im Gmünder Spital behandelt wurde.

Eintrag im Patientenregister des Gmünder Spitals (Männerbuch, 1931-1933) zur Behandlung von Josef Heilig wegen Oberschenkeldurchschuss (Stadtarchiv Schwäbisch Gmünd, Best. A01 (Spital), Bd. 385).

Das württembergische Landjägerkorps aus Schwäbisch Gmünd traf dem Bericht zufolge erst in Lindach ein, als die Beteiligten sich bereits entfernt hatten. Die Landjäger verfolgten daraufhin 14 Männer mit Haftbefehl, von denen 13 unmittelbar ab dem darauffolgenden Morgen festgenommen wurden (ein weiterer war zunächst flüchtig), und brachte vier weitere zur Anzeige. Ob die Festgenommenen an dem Vorfall tatsächlich alle beteiligt waren oder dieser als pauschaler Vorwand für eine Festsetzung bekannter Gmünder Kommunisten herangezogen wurde, kann hier nicht eindeutig geklärt werden; jedenfalls war den Verhaftungen eine langjährige Überwachung lokaler kommunistischer Gruppierungen durch die Gmünder Stadtpolizei vorausgegangen. Wenige Wochen nach dem Vorfall in Lindach folgte am Folgetag des Reichstagsbrands (27./28.02.1933) mit der „Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat“ vom 28. Februar der Auftakt einer systematischen Verfolgung von politischen Gegnern des NS-Regimes.

Verhaftungsliste des Gmünder Landjägerkorps, S. 1; nach 11.02.1933 (Stadtarchiv Schwäbisch Gmünd, Best. A06 (Altregistratur), noch ohne Signatur).

Unter den wegen des Vorfalls in Lindach Verhafteten waren neben dem Verletzten Josef Heilig die Brüder Alfred und Georg Haag. Offenbar als Einziger der 14 zur Verhaftung vorgesehenen Männer wurde Alfred Haag, damals Gmünder Stadtrat und KPD-Landtagsabgeordneter, nach seiner Verurteilung durch das Landgericht Ellwangen am 27.04.1933 im KZ Oberer Kuhberg inhaftiert. Den Großteil des Zeitraums bis Januar 1940 verbrachte Haag daraufhin dort sowie in den KZs Dachau und Mauthausen, bis seine Ehefrau Lina Haag durch persönliche Intervention bei Heinrich Himmler überraschend seine Freilassung erreichen konnte. Lina Haag, selbst ebenfalls zeitweise im KZ Gotteszell, im Gestapogefängnis Stuttgart (Hotel Silber) und im KZ Lichtenburg inhaftiert, hat diesen Erlebnissen in ihrer biographischen Darstellung „Eine Handvoll Staub“ ein eindrückliches literarisches Denkmal gesetzt.

Ebenfalls nach der Schießerei verhaftet wurde der spätere Doppelagent Eugen Nesper (1913-1991), den die Gestapo 1935 unter Drohungen als Spitzel anwarb. Nesper lief 1942 im Kriegseinsatz an der Ostfront zur sowjetischen Seite über und kehrte Anfang 1944 als sowjetischer „Fallschirmagent“ nach Württemberg zurück, nur um kurz nach seiner Landung durch die Gestapo gefasst zu werden. Unter Todesandrohung ließ er sich zunächst erneut als Spitzel gegen eine Gruppe von württembergischen Kommunisten um Friedrich Schlotterbeck sowie zur Meldung von Falschinformationen nach Moskau einsetzen, floh aber am 10. Juni 1944 in die Schweiz, wobei er einen deutschen Grenzbeamten erschoss. Nespers Spitzeltätigkeit und anschließende Flucht führte zur Verhaftung der meisten Mitglieder der Widerstandsgruppe um Schlotterbeck; zehn von ihnen wurden am 30. November 1944 im KZ Dachau ermordet.

Literaturauswahl (neben den oben verlinkten Websites):

Ingrid Bauz, Sigrid Brüggemann, Roland Maier (Hrsg.): Die Geheime Staatspolizei in Württemberg und Hohenzollern. Stuttgart 2013.

Lina Haag, Eine Handvoll Staub. Widerstand einer Frau 1933-1945. Frankfurt a. M. 1996 (Ersterscheinung 1947).

Von Rosenkränzen in Ratssitzungen

Ein neuer Blogeintrag von Klaus Graf befasst sich mit der Frage, seit wann die Ratsherren der Reichsstadt Schwäbisch Gmünd den Rosenkranz offen in Ratssitzungen trugen und welche Hintergründe dieser Praxis zu Grunde liegen.

Schwäbisch Gmünd, Bestand C01, Nr. 16, S. 21

Der Gmünder Ratskonsulent Johann Eustachius Jeger (1653-1729) schrieb in seiner Rechtssammlung „Periphrasia compendiosa“ (1707) zum Thema Rosenkranz, unter der Herrschaft Kaiser Karls V. habe der damalige Gmünder Bürgermeister Johann Rauchbein verkünden lassen, „wer ein rechtschaffener cathollischer Christ seye, solle seinen Rosenkrantz offentlich und ungescheuchter tragen, wie auch hernach beschen; und dahero bey einem ehrsamben rath concludiert worden, dass ein jeder Raths- und Gerichtsherr, so offt er in Rath gehen werden, seinen Rosencranz offentlich tragen, und biß zu Ende des Raths und Gerichts in der Handt behalten solle“ (Stadtarchiv Schwäbisch Gmünd, C1 Nr. 16 S. 21; Zitat ab Z. 18). Für den in der Quelle erwähnten Zeitraum fehlen jedoch zeitgenössische Belege. Vgl. Pascal Kolb, Policeyrecht in der Reichsstadt Schwäbisch Gmünd (2003), S. 111.