Der ehemalige Heidenheimer Stadtarchivar Dr. Helmut Weimert legt erneut ein wichtiges Werk zur Heidenheimer Stadtgeschichte vor. Die Darstellung und Analyse der „Selbstverwaltung der Stadt Heidenheim in der Frühen Neuzeit“ erschien im März 2021 und fügt sich in eine lange Reihe von Weimerts Publikationen zur Vergangenheit von Heidenheim ein. Die kommunale Selbstverwaltung, die auch Planungs-, Finanz- und Personalhoheit umfasst, stand und steht im Spannungsfeld zwischen Zentralismus einerseits und bürgerlicher Selbstbestimmung andererseits.
Die Leitung der landständischen Stadt Heidenheim, der Magistrat, agierte in der Frühen Neuzeit neben der untersten Ebene landesherrlicher Herrschaft, die im selben Ort ihren Sitz hatte. Möglicherweise verschaffte die Jahrhunderte alte „Insellage“ der Herrschaft Heidenheim einen gewissen politischen Spielraum gegenüber dem fern gelegenen Stuttgart. Daran änderte sich auch nichts, als Heidenheim während des Dreißigjährigen Krieges unter bayerischer Herrschaft kam. Manchmal gingen kleine Versuche von Eigenmächtigkeiten den Besatzern zu weit. Als sich Bürgermeister Leonhard Lindenmaier 1637 gegen die Anweisung der Bayern wendet, dass alle Metzger Postpferde zu halten haben, erhält er eine hohe Geldstrafe.
Die Berechtigung einer bestimmten, begrenzten Anzahl von Bürgern, Amtsinhaber selbst wählen zu können, stellt eine frühe Form wenn auch eingeschränkten demokratischen Mitspracherechts dar. Sicherlich hat dieser lange Prozess auch zum Selbstverständnis und auch Selbstbewusstsein der Heidenheimer beigetragen. Im Unterschied zur Gegenwart vereinigten sich in der Frühen Neuzeit administrative und weitgehende juristische Befugnissen in Zivil- und Strafangelegenheiten in einem Amt bzw. Amtsträger. Gewaltenteilung, wie sie heute selbstverständlich ist, war damals nicht gegeben. So konnten Mitglieder des Rats auch im Gericht Strafen verhängen.
Es ist das hohe Verdienst von Helmut Weimert, diesen abstrakten und zum Teil undurchsichtig scheinenden historischen Verwaltungsaufbau konkret mit Leben zu füllen und damit einen Blick hinter die Kulissen kommunaler Herrschaft zu gewähren. Bürgermeister, Richter und Ratsverwandte erscheinen hier mit ihren Pflichten und Amtsgeschäften im Laufe der Zeiten auch im Umfeld ihrer privaten Lebensumstände.
Die von Weimert erstellte Prosopographie zählt u.a. profane Berufe auf. Professionelle Verwaltungsfachkräfte in Führungspositionen gab es damals noch nicht. Metzger, Bierbrauer, Maurer, Schmiede und andere Berufe gehörten dem Rat und dem Gericht der Stadt, also dem Magistrat an. Sie besetzten auch das Amt des Bürgermeisters. Die wachsenden und immer spezieller werdenden Amtspflichten schufen auch Verdruss. Als die drei Bürgermeister 1664 mit der Führung der jährlichen Stadtrechnung betraut wurden, „haben [sie] sich beschwert, dass sie des Jahrs große Mühe und dagegen keine Ergötzlichkeiten hätten“.
Protektion bei der Ämtervergabe sowie Nepotismus scheinen keine oder kaum eine Rolle gespielt zu haben, ebenso wenig der Versuch des Aufbaus von verwandtschaftlichen Beziehungen innerhalb des Magistrats. Der Autor kommt zu dem Ergebnis, dass es in Heidenheim keine abgeschlossene gesellschaftliche elitäre Gruppierung sowie Familiendynastien gegeben hat. Erstaunliche 17 Seiten benötigt die Auflistung aller städtischen Ämter im Berichtszeitraum, ein Beweis für die schon damals praktizierte „Bürokratie“. Das Buch „Die Selbstverwaltung der Stadt Heidenheim in der Frühen Neuzeit“ von Dr. Helmut Weimert (Veröffentlichung des Stadtarchivs Heidenheim an der Brenz 29) mit 196 Seiten Umfang ist erhältlich in den Heidenheimer Buchhandlungen Konold und Thalia sowie im Geschäftsbereich 45 der Stadtverwaltung Heidenheim, im Museumsshop des Heidenheimer Kunstmuseums in der Marienstraße 4 (07321-327-4710). Preis: 16 Euro.