Archiv für den Monat: September 2022

“Index Librorum Civitatum” – Verzeichnis der Stadtbücher des Mittelalters und der Frühen Neuzeit

Screenshot Startseite Online-Datenbank www.stadtbuecher.de

Das Index-Projekt „Index Librorum Civitatum“ weist in einer Online-Datenbank ortsübergreifend die Überlieferung an Stadtbüchern bis 1800 nach. Dazu werden Daten aus eigenen Erhebungen der Universität Halle-Wittenberg sowie aus Informationen Dritter, z.B. einzelne Archive, verwendet. Das Projekt wird als Langfristvorhaben seit 1. Februar 2016 von der Deutschen Forschungsgemeinschaft, kurz DFG, gefördert und ist an eine Seniorprofessur am Institut für Geschichte der Universität Halle-Wittenberg angesiedel.

Als Stadtbücher (libri civitatum) werden Kodizes bezeichnet, die seit dem 13. Jahrhundert bei städtischen Ämtern zu Verwaltungszwecken geführt wurden. Je nach Verwendungsdauer und Aufzeichnungsumfang entstanden starke Bände oder schmale Hefte. Als Beschreibstoffe begegnen Pergament, Papier und Wachs. Ziel des Projektes ist es, die Stadtbücher aller Bundesländer bis 2028 möglichst vollständig zu erfassen (vorbehaltlich der Mittelbewilligung). Darüber hinaus wurden in einem parallelen Forschungsprojekt auch die Stadtbücher jener Teile der historischen Länder bzw. Provinzen Schlesien, Brandenburg und Pommern, die heute zu Polen gehören, in die Datenbank aufgenommen.

Online-Datenbank von A wie Adorf bis Z wie Zwönitz

Die Stadtbücher werden nach dem Provenienzprinzip den Städten ihrer Entstehung zugeordnet. In der Online-Datenbank  sind sowohl vorhandene als auch verschollene Bücher aufgenommen. Die Datenbank beinhaltet zurzeit (Stand September 2022) rund 140.000 Stadtbücher. Davon sind ca. 129.000 aus Deutschland und ca. 10.600 aus Polen. Der Anteil mittelalterlicher Stadtbücher, also jener Bücher, die vor 1550 begonnen wurden, liegt bei ca. 4.200 Bänden. Bisher wurden zu 1.654 Städten Daten erhoben.

Die Stadtbücher wurden und werden dabei bei der Erfassung nach inhaltlichen Kriterien einer Kategorie zugeordnet:

1. Stadtbücher mit vermischtem Inhalt, 2. Kopiare, Register, 3. Statuten, Willküren, Ordnungen, Rezesse, 4. Bücher des Rates, 5. Bürgerbücher, Erbhuldigungen, 6. Gerichtsbücher, 7. Zinsregister, 8. Steuerbücher, 9. Zollregister, 10. Rechnungsbücher, 11. Sonstige Stadtbücher.

Derzeit (Stand September 2022) beinhaltet die Datenbank rund 500 Archive, Bibliotheken und andere Institutionen, die Stadtbücher verwahren. Dabei reicht das Spektrum von kleinen ehrenamtlich betreuten Stadtarchiven bis zu Landes- und Staatsarchiven. Zu den einzelnen Archiven und Bibliotheken findet man in der Datenbank weiterführende Informationen, die eine mögliche Kontaktaufnahme erleichtern sollen und einen Überblick über die dortigen Stadtbuchbestände geben.

Stadtbücher der Stadtarchive Aalen, Ellwangen und Heidenheim an der Brenz sind in der Online-Datenbank aufgenommen (Stand September 2022).

Screenshot Online-Datenbank www.stadtbuecher.de

Erreichbar ist die Online-Datenbank über den Link https://www.stadtbuecher.de/

Die Informationen, die diesem Text als Quelle dienen, sind abrufbar unter https://www.stadtbuecher.de/de/about/ und

https://www.geschichte.uni-halle.de/mitarbeiter/speer/speer/#anchor2996813

Betreff: „Unzüchtige Gebräuche, öffentliche Dirnen“. Ein Aktenfundstück aus dem Stadtarchiv Schwäbisch Gmünd

Eine im Bestand der städtischen Sittenpolizei überlieferte Akte wirft ein anschauliches Schlaglicht auf das Thema Prostitution in Schwäbisch Gmünd zwischen 1879 und 1894. Der Inhalt besteht überwiegend aus Korrespondenz zwischen königlichem Oberamt, Stadtschultheißenamt und dem Leiter der städtischen Polizei, Inspektor Günter, dessen Berichten wiederum zahlreiche Beschwerden aus der Bevölkerung, anonyme Denunziationen, Verhörprotokolle und Strafbefehle beiliegen.

Aktentitel; Stadtarchiv Schwäbisch Gmünd, Best. A 06 (Altregistratur), Bü 8.

Weibliche Prostitution war im Kaiserreich grundsätzlich legal, jedoch gemäß § 361 StGB nur unter der Bedingung, dass die Frauen nicht gegen “polizeiliche Anordnungen” verstießen. Diese Vorschriften, die im Gesetz nicht näher ausgeführt wurden, konnten sich je nach Ort und Auslegung erheblich unterscheiden und beinhalteten häufig gravierende Eingriffe in die persönliche Lebensführung der Betroffenen. Einen Eindruck vermitteln die Stuttgarter Vorschriften, die der Leiter der Stuttgarter Stadtpolizei, Eugen Honold, 1879 dem Gmünder Stadtschultheiß Untersee auf dessen Wunsch in Kopie übermittelte: Die Frauen wurden demnach mit ihren persönlichen Daten (u.a. Vermögensverhältnisse) in Listen erfasst, mussten jede reisebedingte Abwesenheit der Polizei melden, durften nur in Wohnungen ziehen, die ihnen genehmigt wurden, in der Öffentlichkeit oder an Fenstern oder Türen kein aufreizendes Verhalten zeigen und mussten sich außerdem zweimal wöchentlich ärztlichen Untersuchungen unterziehen.

Die sechs Seiten umfassenden Stuttgarter „Vorschriften in Betreff der unter polizeiliche Aufsicht gestellten Prostituirten“; Stadtarchiv Schwäbisch Gmünd, A06 Bü 8.

Viele der betroffenen Frauen wollten sich weder diesem Kontrollregime unterwerfen noch sich der mit einer Inskribierung als „öffentlicher Dirne“ verbundenen sozialen Stimatisierung aussetzen – sie prostituierten sich lieber unkontrolliert und illegal. Das stellte die Polizei vor ein schwer überwindbares Ermittlungsproblem: Sexuelle Handlungen, die in privaten Wohnungen stattfanden, ließen sich kaum überwachen oder nachweisen. Daher ging man vielerorts dazu über, relativ willkürlich Frauen, die sich zu ungewöhnlichen Zeiten auf der Straße aufhielten oder sich in der Wahrnehmung einzelner Polizisten auffällig verhielten, vorzuladen, zu verwarnen oder auch zu ärztlichen Untersuchungen zu zwingen. In Gmünd reagierte die Polizei dabei zum Teil auf Hinweise aus der Bevölkerung oder nahm Frauen ins Visier, die sich in bestimmten, als Anbahnungsorten verdächtigen Gaststätten aufhielten – in der Akte genannt werden die Gaststätten „Zum Einhorn“, „Zum Anker“, „Pfauen-Keller“ und „Zur Blauen Ente“.

Der „Gasthof zum Einhorn“ des Wirts Anton Vaas im damaligen Gebäude Bocksgasse 55 (rechts) stand zwischen 1880 und 1883 unter besonderer polizeilicher Beobachtung. Bild um 1900, Stadtarchiv Schwäbisch Gmünd, Best. E02 (Sammlung Seitz), Nr. 195.

Ausgangspunkt von Ermittlungen konnten Beschwerden Gmünder Bürger über nächtliche Ruhestörung oder auffälliges Verhalten verdächtiger Frauen in bestimmten Straßenzügen sein (als einschlägig galten u.a. der Weg vom Bahnhof zur Bocksgasse sowie das Umfeld der Strafanstalt Gotteszell). Ein anonymer Briefschreiber bezichtigte am 20. Juli 1886 die Elisabeth Kott, ihn als Freier mit einer Geschlechtskrankheit angesteckt zu haben. Kott wurde daraufhin polizeilich vorgeladen und musste sich einer ärztlichen Untersuchung unterziehen – die allerdings negativ ausfiel. Polizeiinspektor Günther erstattete dem Stadtschultheißen Untersee über den Vorgang Bericht.

Anonyme Denunziation der Elisabeth Kott: “Herr Inspektor! Ich erlaube mir, Ihnen mitzutheilen, was allerdings eine Schande von mir ist, ich habe mich nämlich mit der Elisabethe Korth [sic] abgegeben, sowie noch mehrere Kollegen von mir, und sind alle von der Korth angesteckt worden; ich bitte Sie, Herr Inspektor, die Korth untersuchen zu lassen, sonst könnte die Sache noch weiter verbreitet werden. Achtungsvoll N. N.” Darunter Verfügung des Stadtschultheißen Untersee; Stadtarchiv Schwäbisch Gmünd, Best. A 06 Bü 8.

Dieselbe Elisabeth Kott wurde im Februar 1887 mit zwei anderen Frauen, Amalie Arnold und Karoline Schlenker, zum Verhör vorgeladen, weil sie in der Nähe des Bahnhofs sowie auf dem Marktplatz Anbahnungsversuche unternommen haben sollten. In seinem Bericht an das Stadtschultheißenamt machte Polizeiinspektor Günter deutlich, dass die Vorladung vor allem den Zweck hatte, in Ermangelung konkreter Beweise eine abschreckende Wirkung gegen verdächtige Frauen zu erzielen: „Die Dirnen (und ihre Louis [= Zuhälter]) wähnen sich in frecher Sicherheit, weil es naturgemäß sehr schwer und selten ist, sie in flagranti zu ertappen oder auf sonst glaubwürdige Weise zu erfahren, ob im einzelnen Fall Unzucht getrieben worden ist.“ Die Verhörte Karoline Schlenker war zum Zeitpunkt des Verhörs mit 32 Vorstrafen aus dem Zeitraum 1879 bis 1886 aktenkundig; davon bezogen sich jedoch nur acht auf eigentliche Prostitutionsdelikte, die übrigen auf „groben Unfug“ (ein Fall), Ruhestörung (fünf Fälle) oder – die große Mehrheit – Verstöße gegen die Kontrollvorschriften für eingeschriebene Prostituierte (18 Fälle).

Auszug aus dem Protokoll des Verhörs von Amalie Arnold, Elisabeth Kott und Karoline Schlenker; halbbrüchig links die Auflistung von Schlenkers Vorstrafen. Stadtarchiv Schwäbisch Gmünd, A06 Bü 8.

Bei vielen der in der Akte genannten Frauen scheint es nie zum tatsächlichen Nachweis illegaler Prostitution gekommen zu sein – was zum einen die Frage aufwirft, ob sie sich jemals wirklich prostituiert haben, zum anderen, welche Chance eine einmal als „verdächtig“ eingestufte Frau hatte, dieser Kategorisierung überhaupt wieder zu entkommen.

Zum Hintergrund aus medizinhistorischer Sicht: Ann-Kathrin Ender, Geschlechtskrankheiten und Prostitution – Bekämpfung und Aufklärung im Deutschen Kaiserreich am Beispiel Württemberg / Stuttgart. Diss., Ulm 2020 (online).