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Historische Plakate der US-Armee im Stadtarchiv Schwäbisch Gmünd entdeckt

von Jannik Staudenmaier und Jennifer Adami, Stadtarchiv Schwäbisch Gmünd

Spannender Fund: in einem Erker des Stadtarchivs Schwäbisch Gmünd wurden kürzlich bisher unbekannte Plakate der zwischen 1945 und 1946 in Schwäbisch Gmünd und Umgebung stationierten US-Truppen entdeckt.

Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs boten sich den US-Soldaten im besetzten Deutschland höchst unterschiedliche Möglichkeiten: während es für die einen zurück in die Heimat ging, verblieben andere als Teil der Besatzungstruppe. Damit Entmilitarisierung, Entnazifizierung und materieller wie demokratischer Wiederaufbau gelingen konnten, benötigte man jedoch nicht nur kampferprobte Soldaten. Innerhalb der amerikanischen Militärregierung(en) machten viele vormalige Soldaten nun eine Verwaltungskarriere. In diesen inhaltlichen Kontext fallen auch die im Stadtarchiv aufgefundenen Armee-Plakate. Dabei handelt es sich offenbar um interne Aushänge aus amerikanischen Einrichtungen in Schwäbisch Gmünd und Umgebung, die orientierende Informationen vermittelten. Mit Slogans wie „What job are you best fitted for?“ und „What shall I do? Prepare now for the job ahead!“ sollten Armeeangehörige dazu inspiriert werden, eine neue Karriere innerhalb der US-Armee zu beginnen. Auf der anderen Seite sollten die Soldaten jedoch auch für neue Herausforderungen und Aufgaben in der Nachkriegszeit sensibilisiert werden: darüber geben Plakate mit Titeln wie „Code for the conquered“ und „The atomic question“ Auskunft.

Einzigartig: Plakat über die Nachkriegspläne ehemaliger US-Soldaten (StA GD Best. C07.02 Nr. 302).

Art und Datum des Erwerbs der Plakate durch das Gmünder Stadtarchiv wurden nie dokumentiert und sind daher unbekannt. Klar ist jedoch, dass sie sich in ihrer Funktion, Botschaft und Herkunft von den bereits im Stadtarchiv vorhandenen Plakaten der lokalen US-Militärregierung unterscheiden, bei denen es sich zumeist um Plakate zur Information und Belehrung der Gmünder Bevölkerung handelt. Unikatcharakter hat ein Plakat mit dem Titel „Post War Plan of the Soldier“, das in Eigenregie hergestellt wurde und in Form von aufgeklebten Figuren die unterschiedlichen Nachkriegs-Pläne ehemaliger US-Soldaten in Prozentsätzen darstellt. Anschauliche Zeitdokumente sind auch zwei Plakate, die um Aufmerksamkeit für die in der heutigen Schulturnhalle des Heidenheimer Schiller-Gymnasiums (Bühlstraße 24) stattfindende Basketball-Saison des 14. Infanterie-Bataillons (14th Armed Infantry Battalion) warben. Dieses Bataillon gehörte zur 1. Amerikanischen Panzerdivision (1st Armored Division), deren Hauptquartier in Gmünd lag, wie sich auch über die damals in Schwäbisch Gmünd erscheinenden Militärzeitungen nachvollziehen lässt.[1] Auffällig ist auch die Herstellungsart der Armeeplakate: die einen wurden auf den Rückseiten alter Armeekarten aus der Kriegszeit gedruckt, die anderen fungierten als Wendeplakate mit unterschiedlichen Botschaften und waren damit vielseitig einsetzbar.

Der Zustand der Plakate insgesamt machte eine konservatorische Behandlung notwendig. Hierzu wurden die gerollten, zerknitterten und mitunter recht schmutzigen Plakate zunächst mit speziellen Latexschwämmen trockengereinigt. Im nächsten Schritt wurde jedes Plakat in eine sogenannte Klimakammer gelegt, in der künstlich eine relative Luftfeuchtigkeit von über 90 % hergestellt wurde. In diesem Zustand konnte sich das Papier über einen Zeitraum von etwa 5 Stunden hinweg “entspannen”. Anschließend wurden die Plakate unter Gewicht über mehre Wochen plangelegt und getrocknet.

Vorher versus Nachher: Plakat über die Basketball-Spiele des 14. US-Infanterie-Bataillons (StA GD C07.02 Nr. 292).

Die Plakate sind über das nun erstmals veröffentlichte Findbuch zum Bestand der politischen Plakate und Flugblätter recherchierbar (Bestand C07.02, Nr. 286-293 und Nr. 300-302). Der Bestand, dessen zeitlicher Schwerpunkt im Moment noch auf der unmittelbaren Nachkriegszeit liegt, soll in den nächsten Jahren sukzessive erweitert werden, um das politische Leben in Schwäbisch Gmünd so breit und umfänglich wie möglich abbilden.


[1] Vgl. auch: 1st Armored Division, U.S. Army in Germany, https://www.usarmygermany.com/Sont.htm?https&&&www.usarmygermany.com/units/1st%20Armd%20Div/USAREUR_1st%20Armd%20Div.htm (Aufruf: 08.07.2024).

Archiv des Turnvereins Weiler in den Bergen 1920 e. V. im Stadtarchiv Schwäbisch Gmünd erschlossen

Das Stadtarchiv Schwäbisch Gmünd konnte vor kurzem wesentliche Teile des historischen Archivs des Turnvereins Weiler in den Bergen 1920 e. v. als Leihgabe des Vereins in seine Bestände aufnehmen. In einem nächsten Schritt wurden die Unterlagen nun aufbereitet, neu verpackt und in der Datenbank des Stadtarchivs verzeichnet. Das dabei entstandene Findbuch (Bestand B24) steht der Öffentlichkeit ab sofort zur Verfügung.

Der Turnverein Weiler in den Bergen wurde am 01. August 1920 formell gegründet. Für die Erstellung des Jubiläumsbuches zum 100-jährigen Jubiläum im Jahr 2020 diente das sich nun im Stadtarchiv befindliche Archivgut als zentrale Recherchegrundlage. Hervorzuheben sind davon insbesondere die originalen Protokollbände und Mitgliederbücher des Vereins, sowie die historischen Feldpostbriefe von Vereinskameraden aus dem 2. Weltkrieg, die im Zuge der Zusendung von Feldpostpaketen verfasst wurden.

Ein junger Verein: die Mannschaft des Turnvereins Weiler in den Bergen beim Gauturnfest am 10.07.1921 in Heubach (StA GD Best. B24 Bü 10).

Schwäbisch Gmünder Einwohner- und Adressbücher von 1884-1957 online

Historische Einwohner- und Adressbücher sind für Geschichtsforschende unterschiedlichster Fachrichtungen von zentraler Bedeutung: sei es für die Familienforschung, die Unternehmens- und Wirtschaftsgeschichte, oder auch für die Geschichte von Behörden, Anstalten und Vereinen. Das Schwäbisch Gmünder Stadtarchiv hat nun alle bis 1957 erschienenen Einwohner- und Adressbücher digitalisiert und online gestellt:

Einwohner- und Adressbuch 1884

Einwohner- und Adressbuch 1894

Einwohner- und Adressbuch 1900

Einwohner- und Adressbuch 1903

Einwohner- und Adressbuch 1906

Einwohner- und Adressbuch 1909

Einwohner- und Adressbuch 1912

Einwohner- und Adressbuch 1914

Einwohner- und Adressbuch 1920

Einwohner- und Adressbuch 1924

Einwohner- und Adressbuch 1927

Einwohner- und Adressbuch 1931

Einwohner- und Adressbuch 1935

Einwohner- und Adressbuch 1938

Einwohner- und Adressbuch 1950

Einwohner- und Adressbuch 1957

Werbung des Kaufhauses Meth im Einwohner- und Adressbuch von 1927. Der jüdische Inhaber Alfred Meth musste sein Geschäft 1936 zwangsweise verkaufen.

 

Vor 65 Jahren: Abstimmung über die Eingemeindung von Bettringen nach Schwäbisch Gmünd

von Jannik Staudenmaier, Stadtarchiv Schwäbisch Gmünd

5. Oktober 1958: die Bürgerschaft der Gemeinde Bettringen stimmt mit großer Mehrheit für die Eingemeindung nach Schwäbisch Gmünd. Ein Rückblick auf die erste Eingemeindung der Nachkriegszeit.

Abb. 1: Plakat zur Eingemeindungsfrage (in: Akte zur Eingemeindung, Stadtarchiv Schwäbisch Gmünd, Bestand B02.01 Ordner Nr. 611).

Hilf auch Du mit, daß ab 5. Oktober 1958 der Wert deiner Arbeit wieder nach Bettringen fließt!” – so lautet der Titel eines zeitgenössischen Pro-Eingemeindung-Plakats (Abb. 1). Die Frage der Eingemeindung war eine Reaktion auf brennende wirtschaftliche wie strukturelle Fragen, denen sich sowohl Schwäbisch Gmünd als auch die Gemeinde Bettringen Anfang der 1950er Jahre ausgesetzt sahen. Hierzu schrieb der damalige Gmünder Stadtarchivar Albert Deibele: “Diese Abstimmung ist von ungeheurer Bedeutung für beide Seiten. Bettringen wird auf sichere geldliche Grundlage gestellt werden und in kurzer Zeit in kulturellen Belangen auf gleicher Höhe wie Gmünd selbst stehen. Für Gmünd aber bedeutet dieser Bürgerentscheid unendlich viel. Nun kommt die Stadt aus der erstickenden Raumnot heraus, die ihr langsam den Atem wegnahm.”[1] Während sich Schwäbisch Gmünd dringend benötigte neue Wohnungs- und Industrieflächen versprach, erhoffte sich das relativ finanzschwache Bettringen vor allem eine Stärkung seiner Finanzkraft und Infrastruktur.[2] Doch es gab auch deutlichen Gegenwind: nicht alle Einwohnerinnen und Einwohner Bettringens glaubten den Gmünder Versprechungen, wie auch zeitgenössische Flugblätter verdeutlichen (s. Abb. 2). Am Ende konnten sich jedoch die Unterstützer der Eingemeindung durchsetzen: mit einer Mehrheit von 84,88 % der abgegeben gültigen Stimmen wurde für die Eingemeindung gestimmt, die am 01. April 1959 formell vollzogen wurde.[3] 1979, als man der Eingemeindung zum 20. Jahrestag gedachte, wird in der Gmünder-Tagespost konstatiert: “Gemeinsam haben die Bürger der verschiedenen Stadtbezirke von Schwäbisch Gmünd in den letzten Jahren und Jahrzehnten mehr erreicht, als es in einem Nebeneinander möglich gewesen wäre.”[4]

Abb. 2: Flugblatt gegen die Eingemeindung (links) und Reaktion der Verwaltungsspitze (rechts) (in: Akte zur Eingemeindung, Stadtarchiv Schwäbisch Gmünd Bestand B02.01 Ordner Nr. 611).

[1] Bettringen und die Eingemeindung, in: Gmünder Heimatblätter, Oktober 1958, Nr. 10, S. 73.

[2] Vgl. Maurer, Bruno: Die Nachkriegszeit: Bettringen vom 1945 bis zur Eingemeindung nach Schwäbisch Gmünd im Jahr 1959, bearbeitet von Klaus Jürgen Hermann, in: Bettringen. Ein Heimatbuch, Schwäbisch Gmünd 1999, S. 167 ff.

[3] Vgl. ebd.

[4] 20 Jahre Bettringen bei Gmünd: Vorbildliche Partnerschaft bewiesen, Gmünder Tagespost vom 11. April 1979, Nr. 85, S. 11.

Rindviehzucht als kommunale Pflichtaufgabe? Die Praxis der Farrenhaltung am Beispiel der Gemeinde Bettringen

Von Jannik Staudenmaier, Stadtarchiv Schwäbisch Gmünd

Preis-Urkunde für die Staatliche Bezirks-Rindviehschau 1924 (in: Akte “Bezirksrindviehschauen”, Stadtarchiv Schwäbisch Gmünd Best. B02.02 Ordner Nr. 579).

Die Gemeinden sind verpflichtet, die für die für die Rindviehzucht […] erforderlichen Farren zu halten […].”[1] – mit dieser hoheitlichen Anordnung vom 16. Juni 1882, dem „Gesetz, betreffend der Farrenhaltung“, wurde in Württemberg die Tradition der Haltung männlicher Zuchtrinder, den „Farren“, erstmals als kommunale Pflichtaufgabe festgeschrieben. Sie hatte für Kommunen und Landwirte gleichermaßen hohen Stellenwert, galt sie doch – in zeitgenössischen Worten – als „Grundlage der Rindviehzucht und ihres Fortschrittes.”[2]

Die Tradition der Haltung von Farren für Zuchtzwecke war in meisten Kommunen freilich schon älter, so auch in den ehemals selbständigen Gemeinden Ober- und Unterbettringen.[3] Grundsätzlich gab es zwei Systeme der Farrenhaltung: 1. „Die Haltung der Farren in eigener Verwaltung (Regiesystem)“, oder 2. die Fütterung und Pflege durch einen „vertragsmäßig aufgestellten Farrenhalter (Pflegesystem)“. In Ober- und Unterbettringen bestritt man lange den zweiten Weg, also die Beauftragung von Landwirten mit der Haltung der im Eigentum der Gemeinde stehenden Farren.[4] Dabei musste sich der turnusmäßig auf 6 Jahre beauftragte Farrenhalter unter anderem verpflichten, „die ihm anvertrauten Tiere gut zu füttern und ebenso zu warten und zu pflegen, nicht roh zu behandeln und ohne vorgängige Erlaubnis des Bürgermeisters weder zur Weide zu treiben, noch zur Arbeit zu verwenden.”[5]

Der Übergang zur Regiefarrenhaltung war indessen immer wieder Thema. Grund waren andauernde schlechte Ergebnisse bei den regelmäßig stattfinden sogenannten „Farrenschauen“ und „Körungen”.[6] Dort wurden einerseits die Haltungsbedingungen, andererseits die Eignung der Farren als Zuchttiere überprüft. Entscheidend für ein gutes Ergebnis waren nicht nur die richtige Pflege und Fütterung, sondern die auch genaue Registerführung über Paarungen und Abstammungsverhältnisse.[7] 1924 hatte man hierfür bei der Staatlichen Bezirks-Rindviehschau noch einen Staatspreis erhalten.[8] Auskunft über die Verschlechterung der Verhältnisse gibt ein Rundschreiben der Zentralstelle für Landwirtschaft aus dem Jahr 1926, wo der Ankauf und die Vermischung verschiedenartiger Rinderrassen für die schlechten Zuchtergebnisse verantwortlich gemacht werden.[9] Die Entscheidung für den Bau eines Regiefarrenstalls fiel in Bettringen jedoch erst im Jahr 1943, als den anhaltenden Missständen nach allgemeiner Ansicht nicht mehr anders beizukommen war.[10] Die Kriegs- und unmittelbare Nachkriegszeit verhinderte aber die zeitnahe Umsetzung, sodass die lange gesuchte Abhilfe erst im Jahr 1952 in Form des alten Stall- und Scheunengebäudes der Witwe Berta Abele an der Heubacher Straße gefunden werden konnte.[11] Schon bald danach wurde die Gemeinde bei den Bezirks-Rindviehschauen wieder mit diversen Prämierungen ausgezeichnet.[12]

Die Aufgabe des Stalls der Witwe Abele erfolgte erst, als die Stadt Schwäbisch Gmünd im Zuge der Eingemeindung Bettrings im Jahr 1959 die Errichtung eines gemeinsamen Regiefarrenstalls versprach.[13] Inzwischen hatten jedoch im Landwirtschaftssektor neue Zuchtmethoden Einsatz gefunden, die sich als deutlich effektiver als die herkömmliche Vatertierhaltung erwiesen. Am 29. Dezember 1972 wurde die klassische Farrenhaltung in Bettringen durch Einführung der künstlichen Besamung endgültig
abgelöst.[14]

 

 


[1] Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom 27. Juni 1882, Nr. 19. Später entscheidend ergänzt durch ein Abänderungsgesetz vom 24. Mai 1897 (Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom 12. Juni 1897, Nr. 10).

[2] Rundschreiben der Zentralstelle für die Landwirtschaft vom 19. November 1926, in: Akte zur „Farrenhaltung“, Stadtarchiv Schwäbisch Gmünd Best. B02.02 Ordner Nr. 579.

[3] Entsprechende Nachweise finden sich immer wieder in den historischen Gemeinderechnungen.

[4] Vgl. Entscheidung des Versicherungsamts Gmünd vom 09.05.1935 in der Streitsache über die Krankenversicherungspflicht des Farrenwärters Josef Friedel aus
Unterbettringen, in: Akte zur „Farrenhaltung“, Stadtarchiv Schwäbisch Gmünd
Best. B02.02 Ordner Nr. 579.

[5] Farrenhaltungsvertrag von Farrenwärter Josef Friedel aus Oberbettringen vom 09. Februar 1939, in: Akte zur „Farrenhaltung”, Stadtarchiv Schwäbisch Gmünd Best. B02.02 Ordner Nr. 579.

[6] Vgl. Gemeinderatsbeschluss vom 19.05.1943 zur Errichtung eines Regiefarrenstalls.

[7] Vgl. hierzu die Akte „Farrenschau und Körung“, Stadtarchiv Schwäbisch Gmünd Best.
B02.02 Ordner Nr. 579.

[8] Vgl. Preisurkunde zur Staatlichen Bezirks-Rindviehschau 1924, in: Akte
„Bezirksrindviehschauen“, Stadtarchiv Schwäbisch Gmünd Best. B02.02 Ordner Nr.
579.

[9] Vgl. Rundschreiben der Zentralstelle für die Landwirtschaft vom 19. November 1926,
in: Akte zur „Farrenhaltung“, Stadtarchiv Schwäbisch Gmünd Best. B02.02 Ordner
Nr. 579.

[10] Vgl. Gemeinderatsbeschluss vom 19.05.1943 zur Errichtung eines Regiefarrenstalls.

[11] Vgl. Mietvertrag vom 06. Juni 1952, in: Akte zur „Farrenhaltung“, Stadtarchiv
Schwäbisch Gmünd Best. B02.02 Ordner Nr. 579.

[12] Vgl. Akte „Bezirksrindviehschauen“, Stadtarchiv Schwäbisch Gmünd Best. B02.02 Ordner Nr. 579.

[13] Vgl. § 12 Nr. 1 des Eingemeindungsvertrags von Bettringen.

[14] Maurer, Bruno: Die Nachkriegszeit: Bettringen vom 1945 bis zur Eingemeindung nach Schwäbisch Gmünd im Jahr 1959, bearbeitet von Klaus Jürgen Hermann, in:
Bettringen. Ein Heimatbuch, Schwäbisch Gmünd 1999, S. 164.

„Muß immer griffbereit sein“ – die Nottestamentsmappe der historischen Gemeinde Degenfeld

Von Jannik Staudenmaier, Stadtarchiv Schwäbisch Gmünd

Aus dem Archiv der ehemals selbständigen Gemeinde Degenfeld ist ein kurioses Fundstück überliefert: eine sogenannte „Nottestamentsmappe“ aus den 1930er-Jahren (Signatur des Stadtarchivs: B02.03 DS 1). Dabei handelt es sich um eine für Bürgermeister konzipierte Sammlung mit allen für die kurzfristige Ausstellung eines Testamentes notwendigen Materialien. Denn, wie einem beiliegenden Merkblatt zu entnehmen ist: „Der Bürgermeister muß zu jeder Stunde in der Lage sein, ein Nottestament zu errichten, ebenso sein Stellvertreter.“1

Das Nottestament erfordert eine schnelle Reaktion: die Frontseite der Nottestamentsmappe mit zentralen Handlungsanweisungen

Die zentrale Rechtsgrundlage des Nottestaments war und ist, damals wie heute, der Paragraph 2249 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Die Spezialnorm stellte das Gesetz über die Errichtung von Testamenten und Erbverträgen von 1938 dar, welches wohl Anlass zur Beschaffung der vorliegenden Mappe gegeben hat. Auch heute noch sind Nottestamente nur dann möglich, wenn der Zustand des Erblassers Grund zur Annahme gibt, dass die Errichtung eines Testaments vor dem Notar nicht mehr rechtzeitig vor dem vermeintlichen Todesfall möglich ist. Für den Fall, dass der Tod dann doch nicht eintritt, sind die Nottestamente auf nur 3 Monate Gültigkeit begrenzt.

Der Verfahrensablauf hat sich bis heute kaum verändert. Aus dem der Nottestamentsmappe beiliegenden Merkblatt lassen sich alle damaligen zu beachtenden Notwendigkeiten und relevanten Gesetzesparagraphen in kürzester Zeit nachvollziehen. Dies war im Ernstfall von großer Wichtigkeit, denn, „bei großer Dringlichkeit muß ruhig, sicher und rasch gehandelt […] werden.“ Grundsätzlich hatte der Bürgermeister über die Todesbesorgnis selbst zu urteilen. Wurde er gerufen, so hatte er „sofort die Nottestamentsmappe und das Gemeindesiegel zur Hand“ zu nehmen. Daher war es obligatorisch, dass die „Mappe mit dem Inhalt […] immer griffbereit“ war.2 Der Inhalt setzt sich folgendermaßen zusammen: 1. Materialien zur Besiegelung (Oblaten und Siegelblättchen), 2. Testamentsumschläge und -formulare, 3. Merkblätter und Kommentare, sowie 4. Schreibmaterialien.

Vor der Testamentserrichtung hatte der Bürgermeister zunächst zwei Zeugen zu bestellen, die nicht mit ihm selbst oder dem Erblasser verwandt oder verschwägert sein durften. Der letzte Wille konnte anschließend in schriftlicher (durch Abgabe einer Schrift) oder mündlicher Form geäußert werden. Je nach Sachverhalt konnten sich gewisse Besonderheiten ergeben, beispielsweise die Hinzuziehung eines Dolmetschers, wenn der Erblasser der deutschen Sprache nicht mächtig war. Jener musste am Ende stets die folgende Eidesformel sprechen: „Ich schwöre bei Gott, dem Allmächtigenden und Allwissenden, daß ich treu und gewissenhaft übertragen habe.”3

War das Testament errichtet, so hatte der Bürgermeister das Testament vor den Augen der Zeugen mit dem Amtssiegel zu verschließen und schnellstmöglich in die Obhut eines Notars zu bringen. Zur Besiegelung musste der Bürgermeister zunächst das sogenannte Siegelblättchen auf einer entsprechen Oblate (wohl aus einer Art Weizenstärke) platzieren. Anschließend wurde das Gemeindesiegel durch Aufdrücken des Siegelstempels förmlich abgedruckt.

Alles Notwendige ist unmittelbar greifbar: Materialien zur Verschließung und Besiegelung (Umschläge, Oblaten und Siegelplättchen), das mitzubringende Amtssiegel und ein einfach gehaltenes Merkblatt

Die vorliegende Mappe zeigt damit zeittypische Rechts- und Verwaltungspraxis anschaulich auf, oder macht sie, wie man auch sagen könnte, buchstäblich greifbar.


  1. Merkblatt zum Nottestament bei lebensgefährlicher Erkrankung. Bearbeitet von Bezirksnotar Groß unter Hinzuziehung von Senatspräsident Hörner, W. Kohlhammer Verlag Stuttgart. []
  2. Ebd. []
  3. Ebd. []